Verschiedene Arten von Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe - Als aktive Sterbehilfe wird die direkte, aktive Tötung eines Menschen bezeichnet.
Indirekte Sterbehilfe - Indirekte Sterbehilfe bezeichnet das Tolerieren eines früheren Todes aufgrund einer notwendigen, schmerzlindernden Behandlung im Einverständnis mit dem Betroffenen. Diese indirekte, auch echte Sterbehilfe genannt, ist nicht strafbar, da sie unter die Behandlung fällt, bei der die Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenfolge auftritt. Denn die Ermöglichung eines Todes in Würde und Schmerzfreiheit gemäß dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen ist ein höherwertiges Rechtsgut als die Aussicht, unter schwersten Schmerzen noch kurze Zeit länger leben zu müssen.
Passive Sterbehilfe - Als Passive Sterbehilfe wird der Verzicht auf lebenverlängernde Maßnahmen bezeichnet. Passive Sterbehilfe ist Sterbehilfe durch Sterbenlassen und nur dann zulässig, wenn die ärztliche Behandlung das Recht eines Menschen auf menschenwürdiges Sterben verletzen würde.
Man unterscheidet zwischen passiver Sterbehilfe im engeren-“Hilfe beim Sterben” und im weiteren Sinn-“Hilfe zum Steben“
Man muß sich der Frage stellen: Was ist mein Leben vom Tode und der Ewigkeit her gedacht? Um die Angst vor dem Sterben zu überwinden, ist neben der Hoffnung auf die Ewigkeit auch wichtig, das Loslassenkönnen von der Welt zu erlernen. Man muß soviel Vertrauen auf Gott besitzen, dass man ihm das eigene Leben in die Hände legt.
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