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Adela
Nedeľa, 22. decembra 2024
Die Vereinbarung von AG in BRD und in der Slowakei
Dátum pridania: 09.08.2005 Oznámkuj: 12345
Autor referátu: misiak82
 
Jazyk: Nemčina Počet slov: 921
Referát vhodný pre: Stredná odborná škola Počet A4: 4.4
Priemerná známka: 2.97 Rýchle čítanie: 7m 20s
Pomalé čítanie: 11m 0s
 
Die in der Statistik der Kapitalgesellschaften nachgewiesenen Gesellschaften entsprechen - soweit diese auch körperschaftsteuerpflichtig und nicht von der Zahlung der Körperschaftsteuer befreit sind und von der unterschiedlichen Berücksichtigung der Kolonialgesellschaften abgesehen - mit Ausnahme der aufgelösten Gesellschaften - den Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Kolonialgesellschaften, zu denen in der Körperschaftsteuerstatistik Daten nachgewiesen werden. Die Aktiengesellschaften zählen zu den Kapitalgesellschaften(Statistik der Kapitalgesellschaften). Die Kapitalgesellschaften umfassen außerdem noch die Gesellschaften mit beschränkter Haftung(Statistik der Kapitalgesellschaften). Aktiengesellschaften unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft beziehungsweise KG auf Aktien (Arbeitsstättenzählung 1987) sind ähnlich abgegrenzt:
Nur in der Statistik der Kapitalgesellschaften werden Aktiengesellschaften (Kommanditgesellschaften auf Aktien) erfaßt, die zwar im Handelsregister eingetragen und nicht aufgelöst sind, aber keine eigenen Beschäftigten haben (ruhende oder Mantelgesellschaften).

Nur in der Arbeitsstättenzählung werden Unternehmen erfaßt, deren Eintragung in das Handelsregister als Aktiengesellschaft (Kommanditgesellschaft auf Aktien) vorgesehen, aber noch nicht erfolgt ist und die schon eigene Beschäftigte haben, sowie Aktiengesellschaften (Kommanditgesellschaften auf Aktien), die schon aufgelöst sind, aber noch über eigene Beschäftigte verfügen. Aktiengesellschaften in der Slowakei

Eine AG kann von natürlichen oder juristischen Personen durch notariellen Vertrag gegründet werden. Auf der Gründungsversammlung muss der Gründungsvertrag genehmigt werden. Vor Eintragung müssen mindestens 30 % des Stammkapitals eingezahlt und alle Sacheinlagen geleistet sein. Es gelten die im Teil über die GmbH beschriebenen Regeln für die Bildung eines Reservefonds.

Anteile können in Form von Inhaberaktien, Namensaktien und Vorzugsaktien ausgegeben werden. Jedoch dürfen Vorzugsaktien 50 % der gesamten Anteile nicht übersteigen.

Die AG muss mindestens ein Stammkapital von SKK 1 Million (€ 23,00) haben. Wie bei der GmbH müssen Sacheinlagen von einem zugelassenen Gutachter geschätzt werden.
 
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