referaty.sk – Všetko čo študent potrebuje
Adela
Nedeľa, 22. decembra 2024
Die Vereinbarung von AG in BRD und in der Slowakei
Dátum pridania: 09.08.2005 Oznámkuj: 12345
Autor referátu: misiak82
 
Jazyk: Nemčina Počet slov: 921
Referát vhodný pre: Stredná odborná škola Počet A4: 4.4
Priemerná známka: 2.97 Rýchle čítanie: 7m 20s
Pomalé čítanie: 11m 0s
 
Organe der AG in der Slowakei sind:
· die Hauptversammlung;
· der Vorstand; und
· der Aufsichtsrat.

Die Hauptversammlung hat unter anderem die Aufgabe und das Recht, den Gesellschaftsvertrag zu ändern, das Stammkapital zu erhöhen oder zu senken, die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates zu bestimmen sowie den Vorstand zu entlasten. Eine Organklage der Aktionäre ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Der Vorstand hat mindestens drei Mitglieder, die auf höchstens fünf Jahre ernannt werden. Er führt die täglichen Geschäfte der Gesellschaft entsprechend dem Gesellschaftsvertrag und zeichnet in ihrem Namen. Des Weiteren legt der Vorstand die Jahresbilanz der Jahreshauptversammlung zur Annahme vor und organisiert die Jahreshauptver-sammlung.

Der Aufsichtsrat hat ebenfalls mindestens drei Mitglieder mit jeweils einer Amtszeit von höchstens fünf Jahren. In Aktiengesellschaften mit über 50 Vollzeitmitarbeitern werden die Mitglieder des Aufsichtsrates zu mindestens ein Drittel jedoch höchstens die Hälfte durch die Arbeitnehmer bestimmt. Zwischen der Mitgliedschaft im Vorstand und im Aufsichtsrat besteht Inkompatibilität.
Die Aktiengesellschaften müssen beim Handelsregister angemeldet werden. Zuständig sind die Bezirksgerichte am Sitz des Kreisgerichts.

Ein Eintragungsantrag ist schriftlich mit beglaubigter Unterschrift einzureichen.
Die folgenden Dokumente müssen dem Antrag beigelegt werden:
· Gesellschaftsvertrag (notariell beglaubigt für die AG);
· Kopien der Pässe/Unternehmensregistrierung von eintragungspflichtigen Personen oder Unternehmen;
· Beleg für die Einzahlung von Geldeinlagen;
· Schätzungsgutachten für Sacheinlagen;
· Gewerbeschein, wenn erforderlich;
· Aufenthaltserlaubnis, wenn natürliche, ausländische Personen eingetragen werden sollen, die nicht Bürger eines OECD-Mitgliedstaates sind.
· AG: Höhe des Grundkapitals, Art und Nominalwert der Aktien, etwaige Beschränkungen von Übertragungsrechten, Name und Wohnsitz der Mitglieder des  Aufsichtsrates;.
 
späť späť   1  |  2  |   3   
 
Copyright © 1999-2019 News and Media Holding, a.s.
Všetky práva vyhradené. Publikovanie alebo šírenie obsahu je zakázané bez predchádzajúceho súhlasu.