Es geschah auf einer Betriebsfeier: Beate D. verliebte sich in ihren verheirateten Chef Jürgen F. Beate D. war die Sekretärin von Jürgen F.. Und noch mehr. Bei einem Betriebsausflug war sich Beate D. und der zwölf Jahre ältere Unternehmer nähergekommen. Drei Jahre lang konnten Beate und Jürgen das Liebesverhältnis geheim halten. Dann wurden sie in einem Café von einer Mitarbeiterin entdeckt. Am nächsten Tag gab es in der Firma Getuschel, aber Beate D. und ihr Chef ließen sich nichts angemerkten. Doch dann kam es zu einer Reihe schrecklicher Ereignesse. Jürgen F. kam kurz nach 22 Uhr zu Beate.
Er flehte:“ Sag dass ich in dieser Nacht bei dir war, sonst muss ich ins Gefängnis.“ Er tötete einen Radfahrer und Fahrerflucht beging. Vor Gericht aber verschaffte Beate D. dem Chef ein Alibi. Jürgen F. wurde durch ihre Aussage von der Anklage freigesprochen. Aber die Behauptung wurde nicht überprüft. Dann Beate muss ausführlich schildern, wie der Abend damals wirklich verlief. Die Anklage lautet: Verstoß gegen Paragraph 153, falsche uneidliche Aussage. Beate D. wurde wegen Strafvereitelung und falscher uneidlicher Aussage 3500 Mark Busse auferlegt.
Meine Meinung: Ich glaube, dass Beate D. hatten nicht ein Alibi verschafften, weil sie die Schuld zu Ende tragen auch.
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