Schumann, Adenauer und CO (außer Churchill) engagierten sich für die Idee der europäischen Zusammenarbeit und arbeiteten Pläne für eine supranationale Organisation aus. Versuch der Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, scheiterte am französischen Veto, da Frankreich eine eigene Atommacht
aufbauen wollte.
1. erfolgreiches Projekt: Schumann-Plan (Schumann – französischer Außenminister) führte 1951 / 52 zur Gründung der Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
Mitglieder: „Die 6“
1951: Datum der Unterzeichnung des Vertrags von Paris
1952: Ratifikation
Zwei Überlegungen waren für die Gründung der EGKS ausschlaggebend: politisch: Verhinderung von Kriegen zwischen den bisherigen Erzfeinden Deutschland und Frankreich aus der Überlegung heraus, dass sie auf diese Weise voneinander abhängig sind. wirtschaftlich: Aufschwung der weiterverarbeitenden Industrie durch
enge Kooperation zwischen deutscher Ruhrkohle und französischem Eisenerz und Bildung eines größeren Marktes, dadurch Wirtschaftswachstum, geringere Arbeitskosten, Konkurrenzfähigkeit gegenüber der USA und letztlich Stärkung Europas als Wirtschaftsmacht.
Ziel: Abbau von Handelshemmnissen, Ausweitung der Produktion, gemeinsame Investitions- und Forschungsprojekte.
Hohe Behörde (HB) supranationales Organ bestehend aus Wirtschaftsexperten, die von den Mitgliedsstaaten ernannt werden, von den Staaten aber keine Weisungen empfangen dürfen und nur der Organisation verantwortlich sind. Ministerrat Vertreter der Regierungen, weisungsgebunden, sie vertreten nationale Interessen
Beratender Ausschusssetzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Konsumenten zusammen Beratende VersammlungVertreter der nationalen Parlamente und diesen verantwortlich GerichtshofNeutrale Richter entscheiden Rechtsfragen
Vorschläge wurden von der Hohen Behörde gemacht, der Ministerrat traf die Beschlüsse. Die Montanunion (=EGKS) funktionierte gut, auch wenn keine weiteren
Länder beitreten wollten. Es kam zu einer wirtschaftlichen und politischen Annäherung der Staaten, Handel und Produktion expandierten.
So kam der Wunsch nach weiterer Integration in anderen Bereichen auf. 2 Ansätze:
vertikale Vorgangsweise / sektoraler Ansatz: gleiches System in anderen Wirtschaftsbereichen
horizontale Vorgangsweise: ein System für die ganze Wirtschaft
1957 Verträge von Rom
GRÜNDUNG DER EWG UND DER EURATOM
EWG – EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT
Ziele: 1) Erreichung der Zollunion (1968 erreicht – Abbau der Zölle bis zum Nullzoll für industrielle und landwirtschaftliche Produkte, Abbau der Kontigente
bis zum Nullkontingent (Kontingent = mengenmäßige Beschränkung), gemeinsame Zolltarife gegenüber Drittländern)
2) Binnenmarkt (1993 erreicht)
3) Wirtschafts- und Währungsunion (1999 erreicht)
Zielsetzungen:
1) Gemeinsame Agrarpolitik
Landwirtschaft wird überall subventioniert, Systeme mussten aneinander angeglichen werden -> Gemeinsame Marktordnungen (GMO) – für gewisse Produkte oder Produktgruppen, z.B. Obst, Gemüse, Geflügel,... – innerhalb der GMOs wurde eine Preisregelung vorgenommen, dabei ging man vom höchsten Einkommensniveau aus, dem Durchschnittseinkommen der deutschen Bauern. Damit will man den Einkommensunterschied abbauen, alle in der Landwirtschaft tätigen sollen angemessenes Einkommen erhalten. Ziel ist Produktionssteigerung, dadurch entstehen immer mehr Großbetriebe, Kleinbetriebe schließen sich zusammen oder werden aufgekauft.
Das ist mit einer Abnahmegarantie gekoppelt, der Bauer hat die Garantie, dass ihm seine Produkte zum Mindestpreis abgekauft werden, auch wenn der Markt sie nicht mehr braucht. => Überproduktion (Butterberg, Weinsee,...). Qualitativ hochwertige Produkte wurden vernichtet, weil die Vernichtung billiger war als der Transport über weite Strecken.
Heute werden Bauern dafür bezahlt, dass sie einen Teil der Felder brach liegen lassen, um die Überproduktion einzudämmen.
2) Gemeinsame Verkehrspolitik
Ursprünglich Binnenschifffahrt, Schiene und Straße, mittlerweile auch EU-Verordnungen für den Flugverkehr. Immer noch Problematik des Transitverkehrs ungelöst. Ziel, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlegen, Problem: Verladung, Kosten, LKWs sind billiger,...
3) Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften in erster Linie im Bereich des Handelsrechts
4) Sozialpolitik schon im Vertrag von Rom angeführt. -> Europäischer Sozialfond. Die Integration ist jedoch noch nicht sehr weit fortgeschritten.
Probleme: Arbeitslosigkeit, Bevölkerung wird immer älter (Pensionssystem!), Geburtenrate sinkt,...
EURATOM – EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT
beschäftigt sich mit der friedlichen Nutzung von Atomenergie
- Produktion von Energie durch AKWs
- Forschungsprojekte
- Sicherheit im Umgang mit Atomkraft
- Antriebsaggregate (z.B. für Satelliten)
- generelles Überfliegverbot von AKWs
- strenge Kriterien für Personal
- Abfallproblem (bis heute nicht gelöst)
Die EWG und die EURATOM waren genauso organisiert wie die EGKS, nur dass die Hohe Behörde „Kommission“ genannt wurde.
EGKSEWGEURATOM
Hohe Behörde Kommission Kommission
Ministerrat Ministerrat Ministerrat
Europäisches Parlament – 1 parlamentarische Versammlung für alle Europäischer Gerichtshof – einer für alle drei Organisationen Beratender Ausschuss WSA – Wirtschafts- und Sozialausschuss (Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Konsumenten) WSA – Wirtschafts- und Sozialausschuss
1967
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT (EG)
1967 wurden EWG, EGKS und EURATOM reorganisiert und zur Europäischen Gemeinschaft zusammengeschlossen. Die Einzelorganisationen blieben rechtlich bestehen, ihre Organe wurden jedoch zusammengelegt.
Kommission große Staaten: 2 Kommissäre, kleine Staaten: 1 Kommissär.
Von den Staaten nominiert, gewählt, bekommen bestimmten Aufgabenbereich
-> nur mehr der Organisation verantwortlich, nicht weisungsgebunden MinisterratIn den Ministerrat werden je nach Thema die zuständigen Minister entsandt.
Europäisches Parlament seit 1979 von der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten alle 5 Jahre direkt gewählt. Je nach Größe der Bevölkerung variiert die Größe der Delegationen der einzelnen Staaten (Österreich: 21 Parlamentarier) Europäischer Gerichtshofunabhängig, nicht weisungsgebunden WSA WSA der EWG und der EURATOM ist geblieben Beratender AusschussBeratender Ausschuss der EGKS ist geblieben
Krisen und Entwicklungen auf dem Weg zur Europäischen Union:
frühe Siebzigerjahre: weltweite Ölkrise zog eine Dollarkrise nach sich. Der Dollar war schon lange überbewertet, war aber die Leitwährung im Bretton-Woods-System ( 1944 Gründung des Internationalen Währungsfonds IWF). Die OPEC-Länder erhöhten die Ölpreise, was zu einer Energieknappheit und somit zu einer Instabilität der Wechselkurse führte. Daraufhin schloss die Gruppe der 10 im IWF ein Abkommen: Währungen dürfen nicht mehr als 5% insgesamt schwanken.
Später einigte sich die EG untereinander auf eine Schwankungsbreite von insgesamt 2,25%. Die Währungen, die an diesem System teilnahmen, wurden „Schlangenwährungen“ genannt (weil die Kurve aussah wie eine Schlange im Tunnel). Höchst- und Niedrigstkuse waren sogenannte Interventionspunkte. Wurden sie erreicht, waren die betroffenen Nationalbanken zur Stützung ihrer Währung verpflichtet.
Mitte der Siebziger (1974):
Dollarkurs stieg, USA weigerten sich, den Dollar abzuwerten, so wurden andere Währungen aufgewertet, was zu einer Krise führte. Die Staats-
und Regierungschefs trafen zusammen -> Europäischer Rat (trifft sich seitdem mindestens 2 mal pro Jahr).
1979 EWS – Europäisches Währungssystem
löste die Schlange ab. Als Rechnungseinheit innerhalb der EG und Zahlungsmittel zwischen den europäischen Notenbanken wurde die Europäische Währungseinheit ECU (European Currency Unit), eine Korbwährung geschaffen. Der ECU war eine künstliche Währung, wurde zunächst nur innerhalb der EG verwendet, später auch für andere Zahlungen und an der Börse. Vorläufer des EURO. Alle mussten in einen Fond einzahlen und wenn Schwierigkeiten auftraten, wurde ein nterventionsmechanismus in Gang gesetzt. Die Finanzierung dafür stammte aus diesem Fond. – ERM (Exchange Rate Mechanism – Wechselkursmechanismus) stellte kurzfristige und mittelfristige Unterstützung zur Verfügung.
ERWEITERUNGSSCHRITTE
1965 Großbritannien will doch in die EG, nachdem sein erster Antrag im Jahr 1963 von Frankreich abgelehnt worden war 1972 erste Erweiterungsrunde: Großbritannien, Irland, Dänemark (Norwegen hatte den Vertrag ebenfalls unterzeichnet, nachdem ein Beitritt bei Volksabstimmung jedoch abgelehnt worden war, wurde ernicht ratifiziert)
1981 Beitritt Griechenlands
1986 Beitritt Portugals und Spaniens
1995 Beitritt Finnlands, Schwedens, Österreichs
(Norwegen wollte wieder dabei sein, wurde aber bei einer Volksabstimmung wieder abgelehnt) -> 15 Mitglieder Alle Mitgliedsstaaten müssen das gesamte „acquis communautaire“ übernehmen.
1985/ 1987
Einheitliche Europäische Akte
1)Binnenmarkt
Verwirklichung: 1.1.1993
Erste Etappe: Zollunion 1968 (freier Warenverkehr, gemeinsame Zolltarife gegenüber Drittländern).
Verwirklichung der 4 Grundfreiheiten:
- freier Warenverkehr
- freier Personenverkehr und Niederlassungsfreiheit
- freier Dienstleistungsverkehr
- freier Kapitalverkehr
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