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Štvrtok, 21. novembra 2024
Europänische organisationen
Dátum pridania: 08.04.2005 Oznámkuj: 12345
Autor referátu: kyana
 
Jazyk: Nemčina Počet slov: 3 914
Referát vhodný pre: Vysoká škola Počet A4: 18.2
Priemerná známka: 2.97 Rýchle čítanie: 30m 20s
Pomalé čítanie: 45m 30s
 
Personenverkehr:
Ich kann mich überall frei bewegen und überall unter den gleichen Bedingungen wie die „Einheimischen“ arbeiten, ohne dass ich dafür spezielle Genehmigungen brauche. -> Prinzip der Inländerbehandlung Ausnahmen: Militär, Polizei, Beamte, die im Hoheitsgebiet des Staates arbeiten.

Niederlassungsfreiheit:
Ich kann überall einen Betrieb gründen, kann überall meinen Wohnsitz aufschlagen, kann Grund und Boden kaufen,...
Ausnahmen: im Zusammenhang mit der Ausbildung, z.B. kann ich als Rechtsanwalt in Frankreich nur arbeiten, wenn ich fähig bin, auf Französisch einen Prozess zu führen.

Dienstleistungsverkehr:
Aufträge müssen EU-weit ausgeschrieben werden. Das betrifft den ganzen Transportsektor, den Fremdenverkehrs- und Freizeitsektor.

Kapitalverkehr:
bedeutete den ersten Schritt in Richtung Währungsunion. Jetzt kann man z.B. überall Konten eröffnen, so viel ins Ausland überweisen, wie man will, es gibt keine Devisenbeschränkungen mehr,...

Generelle Ausnahmen:
aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Moral oder Gesundheit sind Einschränkungen erlaubt, z.B. Einfuhrverbot von britischem Rindfleisch, Terrorbekämpfung, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Kinderporno= graphie. Die Kommission überprüft, ob die Einschränkungen gerechtfertigt sind.

2) Kompetenzerweiterung

Der EWG-Vertrag wurde zum Beispiel und das Kapitel „Forschung und technische Entwicklung“ (F&TE) erweitert. Klein- und Mittelbetriebe (KMUs, engl: SMEs) bekommen Geld für Forschungsprojekte, die Zusammenarbeit mit Drittländern wird gefördert, ebenso die Mobilität von Forschern. Rahmenprogramme, die mehrere Jahre umfassen, werden ins Leben gerufen.

Umweltpolitik:
zen trale Ziele wurden zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt, zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zur umsichtigen und rationellen Verwendung der Ressourcen gesetzt. Verursacherprinzip: wer den Schaden verursacht, muss ihn bezahlen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde erst später eingeführt.

3) Europäische politische Zusammenarbeit (EPZ)

Ziel: in außenpolitischen Grundfragen mit einer Stimme zu sprechen.

4) Reform der Organe

war nötig, um den Binnenmarkt zu verwirklichen.

Alter Beschlussfassungsprozess:
Kommission: Initiativmonopol – alle Vorschläge für gesetzliche Bestimmungen müssen von der Kommission kommen.
Ministerrat: trifft alle Entscheidungen nach Anhörung des Europäischen Parlaments.

Neu:
Kommission:
Kommissäre werden von den Staaten nominiert und (heute) vom Parlament gewählt. Das Parlament kann aber nur über die Kommission als ganzes entscheiden.

Ministerrat:
Stimmen sind gewichtet. Alle Entscheidungen, die den Binnenmarkt betreffen, können mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Davor wurden fast alle Entscheidungen einstimmig beschlossen (nur unwichtige mit qualifizierter Mehrheit). 2002: 87 Stimmen im Ministerrat, 27 Stimmen können einen Beschluss verhindern -> Sperrminorität.

Instrumente des Ministerrats:
- Ratsverordnungen: hat allgemeine Geltung, sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Das bedeutet, dass eine EU-Verordnung in jedem Mitgliedsstaat geltendes
Recht ist
-Entscheidungen: betrifft nur einen beschränkten, genau bezeichneten Adressatenkreis -> betrifft nur einen bestimmten Fall - Richtlinien: ist ein Rahmengesetz, das hinsichtlich des angestrebten Zieles verbindlich ist. Die Durchführung und die Wahl der Mittel zur Erreichung des Ziels ist den einzelnen Staaten überlassen
- Leitlinien und Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend

Europäisches Parlament:
- bekam 1974/75 das Haushaltsrecht (entscheidet seitdem über das Budget)
- das Wort „Anhörung“ (siehe oben) wurde durch „Zusammenarbeit“ ersetzt
- „aufschiebendes Veto“: Parlament ist dagegen -> Gesetz geht zurück an den Ministerrat, der dann einstimmig beschließen muss

VERTRAG VON AMSTERDAM
1997/1999

Das große Ziel, die Reform der Organe, wurde nicht erreicht.

1) Suspendierung
Im Fall schwerer und fortgesetzter Verletzungen der Grundsätze der Union können gewisse Mitgliedsrechte suspendiert werden. Der Europäische Rat stellt eine derartige Verletzung einstimmig fest, die Sanktionen werden mit qualifizierter Mehrheit bestimmt. Österreich: die bilateralen Sanktionen gegen Österreich waren nicht die Folge eines solchen Beschlusses, die EU-Staaten beschlossen einzeln, bilaterale Sanktionen zu verhängen.

2) Aufnahme des Beschäftigungstitels in den Vertrag
wegen hoher Arbeitslosenzahlen wurde die Schaffung neuer Arbeitsplätze als Schwerpunkt festgelegt. Es wurden Leitlinien erlassen, die jedoch nur pfehlungscharakter haben und somit nicht verpflichtend sind. Programme zur Schaffung von Arbeitsplätzen werden von der Union unterstützt.

3) Kompetenzerweiterung in den Bereichen Umwelt-, Verbraucher-, Tier-, Daten- und Grundrechtsschutzes

4) Genauere Definierung des Subsidiaritätsprinzips
= Dezentralisierungsprinzip: Entscheidungen werden auf der Ebene getroffen, auf der sie am wirksamsten sind. Das wurde hiermit rechtsverbindlich.

5) GASP (gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)
engere Zusammenarbeit auf diesem Gebiet wurde beschlossen, grundsätzlich bleibt es aber den einzelnen Staaten überlassen. Einführung eines „Mister GASP“ ~ Generalsekretär: im Moment Solana, vertritt in außenpolitischen Fragen die EU nach außen. Damit soll erreicht werden, dass die Union in wichtigen Dingen mit einer Stimme spricht.

6) Sicherheitspolitik – „Petersberger Aufgaben“
humanitäre Aufgaben, Rettungseinsätze, friedenserhaltende und friedenschaffende Maßnahmen – wurden im Vertrag verankert.

7) Änderungen in der Asyl-, Flüchtlings-, Einwanderungs- und Visapolitik
Das Schengener Abkommen über die Abschaffung der Kontrollen an den Grenzen innerhalb der EU wurde in den Vertrag aufgenommen.

8) Integration des Sozialprogramms in den Vertrag

9) Integration des Schengener Abkommens in den Vertrag Grenzkontrollen an den Innengrenzen der EU fallen weg. Island und Norwegen sind zwar nicht Mitglieder der Union, haben aber auch das Schengener Abkommen unterzeichnet.

10) Rolle der Westeuropäischen Union wurde unterstrichen

11) Flexibilitätsklausel
einzelne Gruppen von Staaten können mit Nicht-EU-Mitgliedern (z.B. Lateinamerika) Verträge abschließen, es muss nicht die ganze Union sein. Dies gilt nur für die erste Säule (Wirtschafts- und Währungsunion) und darf nicht zu einer Diskriminierung der anderen Mitglieder führen.

12) Verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz -> EUROPOL

VERTRAG VON NIZZA
1999

Ist noch nicht in Kraft. Sollte den Boden für die Erweiterung ebnen, also die Organe reformieren.

Folgende Einigungen wurden erzielt:
- die MOEL-Staaten und andere werden in den Erweiterungsprozess aufgenommen
- die Organe werden sich nach der Erweiterung anders zusammensetzen
1.Europäisches Parlament
der Kompetenzbereich des Europäischen Parlaments wird erweitert; momentane Zahl an Abgeordneten: 626 (15 Staaten), die momentane Zahl soll auf 535 reduziert werden, damit später mehr aufgestockt werden kann (maximal 732 Abgeordnete, wenn die EU einmal 27 Mitglieder hat). Die Zahl der luxemburgischen und der deutschen Abgeordneten wird nicht reduziert.
2.Ministerrat
heute: 87 Stimmen (gewichtet), 27 Stimmen bilden eine Sperrminorität. ab 2005: Stimmengewichtung wird verlagert; ein Beschluss muss von der Mehrheit der Staaten unterstützt werden und 62% der Bevölkerung repräsentieren – es reicht also nicht mehr einfach nur qualifizierte Mehrheit an Stimmen aus.
Die Stimmenanzahl für qualifizierte Mehrheit steht noch nicht fest.
3.Kommission
soll nicht größer werden, aber wenn die Zahl der Kommissäre nicht erhöht wird, können nicht alle Mitglieder vertreten sein. ab 2005: nur mehr 1 Kommissar pro Staat, die großen Staaten müssen einen Kommissar abgeben. Nach Unterzeichnung des 27. Staates beschließt der Ministerrat: Zahl der Mitglieder der Kommission, ein System der gleichberechtigten Rotation und die Mitglieder der Kommission.
4.Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen dürfen beide nicht mehr als jeweils 350 Mitglieder haben.
 
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