Die Schweiz
Die Schweiz ist ein Binnenland, das am Südrand Mitteleuropas liegt. Es gehört zu den kleinsten Ländern Europas. Die Schweiz grenzt an fünf Länder. Sie ist ein Gebirgsland. Das Gebiet gliedert sich in drei natürliche Räume. 60% umfassen die Alpen, 30% nimmt das Mittelland ein und 10% entfallen auf den Schweizer Jura. Die Alpen besteht aus mehreren Gebirgszügen. Es sind die Walliser Alpen mit dem höchsten Gipfel der Schweiz, der Dufourspitze des Monte Rosa und dem Matterhorn, die Berner Alpen mit der Jungfrau. In diesem Alpengebiet erstreckt sich auch (der größte von ca. 140) Alpengletschern - der Aletschgletscher.
Die Alpenpässe wie der Gottgard-Paß in den Tessiner Alpen und der Simplonpaß in den Walliser Alpen, haben für den internationalen Eisenbahn- und Automobilverkehr Bedeutung, weil hier bekannte Tunnels verlaufen.
Das Mittelland zieht sich quer durch die Schweiz vom Bodensee bis zum Genfer See. Im Nordwesten erstreckt sich der Schweizer Jura mit zahlreichen Karstgebieten.
Die meisten Flüsse entspringen im Gotthardmassiv. Es sind die Rhône, der Rhein und Tessin. In der Schweiz geht es zahlreiche Seen, von denen der Genfen See, der Bodensee, der Neuenburger See, der Vierwaldstätter See und der Zürichsee die größten sind. Bevölkerung und Sprache
Die Schweiz ist ein Mehrnationalitätenstaat mit 7 Mio Einwohnern. In der Schweiz gibt es vier Sprachgebiete: Deutsches Französiches, Italienisches und Rätoromanisches. Alle vier Sprachen sind offizielle Landessprachen. Die eigentliche Umgangssprache hier ist die Mundart Schwyzerdütsch. Hochdeutsch wird nur geschrieben und gelesen.
Staatsaufbau, Wahlrecht, Wehrphlicht
Die Schweiz ist also eine demokratische, parlamentarische, neutrale Bundesrepublik und besteht aus 23 souveränen Kantonen. Drei Kantone sind in Halbkantone unterteilt. Die einzelnen Kantone sind Gliedstaaten mit eigenem Parlament mit Regierungsrat. Die Hauptstadt ist Bern.
Die Organe des Bundes sind die Bundesrat, die Bundes- versammlung und das Bundesgericht. Das Bundesrat ist die Regierung. Der Vorsitzende des Bundesrates wird Bundespräsident. Die Bundesversammlung ist das Föderalparlament.
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