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Cecília
Piatok, 22. novembra 2024
Kaufvertrag
Dátum pridania: 18.11.2005 Oznámkuj: 12345
Autor referátu: anjela1
 
Jazyk: Nemčina Počet slov: 1 652
Referát vhodný pre: Vysoká škola Počet A4: 7.3
Priemerná známka: 2.94 Rýchle čítanie: 12m 10s
Pomalé čítanie: 18m 15s
 
Ein Kaufvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Anbietende (dem Verkäufer) und dem Nachfragenden (dem Käufer), Sachgüter gegen Geld zu tauschen.
Jeder von Ihnen schliesst täglich Kaufverträge ab, wenn er Bleistifte, Hefte oder Wurstsemmeln kauft. Wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen, sollte er selbstverständlich auch erfúllt werden.

Verkauf hat folgende Phasen:
Vertagsabschluss- Antrag
- Annahme
Vertragserfúllung- Leistung
-Gegenleistung
-
Der erste Schritt (der Antrag) kann sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer ausgehen. Die folgende Darstellung zeigt Ihnen die Handlungsmöglichkeiten von Käufer und Verkäufer. Immer dan, wenn aus einer Handlung des Käufers und aus einer Handlung des Verkäufers hervorgeht, gibt der Kaufvertrag als abgeschlossen.

KäuferVerkäufer
1. Anfrage2. Verbindliches Angebot
3. Bestellung4. Auftragsbestätigung
und/oder Lieferung
5. Annahme der Leistung
und/oder Zahlung

Welche Regelungen gelten

Rechtsvorschriften sind meist etwas kompliziert. Oft ist es gar nicht so leicht herauszufinden, in welchem Gesetz man nachsehen muss, ob die Regelungen zwingend sind oder durch die Vertragsbedingungen abgeändert werden können.
Die Regelungen können sein:
Nachgiebig- d.h. die Vertragspartner können sie einvernehmlich abändern
Zwingend- d.h. sie können vertraglich nicht abgeändert werden
Diese Regelungen enthalt Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ( ABGB)

Die Bedingungen fúr das Zustandekommen des Kaufvertrags

1.Übereinstimmende Willenserklärung
Solange die Willenserklärungen nicht übereinstimmen, ist der Vertag nicht abgeschlossen.

Die übereinstimmende Willenserklärung kann in verschiedenen Formen zustande kommen:
a)Schlüssige Handlung- z.B.:Jemand nimmt am Markt eine Gurke wortlos aus der Kiste und reicht dem Verkäufer gibt das Wechselgeld wortlos heraus.
b)Mündlich- z.B.: telefonische Bestellungen, die sofort bestütigt werden, oder Einkäfe, bie denen die Waren sofort mitgenommen und bezahlt werden.
c)Schriftlich- besonders bie grósseren Geschäften

2. Geschäftsfähigkeit der Partner
Voll Geschäftsfähige sind alle Personen, die das 19. Lebensjahr vollendet haben und geistig voll handlungsfähigsind.
Ist keine ausreichende Geschäftsfühigkeit gegeben, kommt der Kaufvertrag nicht zustande.

3. Móglichkeit des Geschäftes
Geschäfte, die unmöglich oder sinnlos sind, sind ungültig. (z.B.: Verkauf eines Grundstücks auf dem Mars.)

4. Freiwilligkeit
Das Geschäft darf nich durch Zwang oder Drohung herbeigeführt werden.

5. Erlaubtheit
Das Geschäft darf nicht gegen Rechtsvorschriften oder gegen die guten Sitten verstossen. (z.B.: Verkauf von Schmuck mit unrechten Steinen zu Preisen des echten Schmucks)

2. DER INHALT DES KAUFVERTRAGS

Gesetzliche Bestandteile
diese Bestandteile eines Kaufvertrags schreibt schon das ABGB vor.
-wer verkauft: Verkäufer
-wer kauft: Käufer
-was wird gekauft: Warenart, Qualität
-wieviel wird gekauft: Menge
-zu welchem Preis wird gekauft: Preis

Die Qualität

In welcher Form die Qualitätim Kaufvertrag festgelegt wird, hängt im wesentlichen davon ab, ob es sich um ,,vertretbare´´ oder um ,,nicht vertretbare´´ Waren handelt.

Vertretbar sind Waren, bei welchen:
-alle Ausführungen gleiche Mekrmale haben
-alle Teile der Waren die gleichen Eingenschaften haben wie die gesamte Ware (z.B.: Feinkristallzucker)
Meistens gehen Käufer und Verkäufer davon aus, dass die Waren mehr oder minder gleichartig (,,vertretbar´´) sind.
z.B.: der Konsument kann nicht jedes Paket Speisefett vor dem Kauf öffnen und prúfen, er kauft eine bestimmte Marke, oder auf dem Markt sind verschiedene Getränkemarken wie Lift, Sprite...

Nicht vertretbare Waren
Können nur nach Besichtigung oder nach einer sehr genauen Beschreibung und Abbildung gekauft werden.
z.B.:Antiquitäten, Grundstúcke, Häuser

Qualitätsfestlegung im Kaufvertrag

1.Besichtigung der Ware
Die Besichtigung als einzige Form der Qualitätsfestlegung wird immer seltener. Häufig wird nicht die Ware selbst besichtigt, sondern eine Ware gleicher Marke, gleicher Type.
Besichtigt werden müssen vor allem gebrauchte Waren mit kleinen Fehlern ( z.B.: Elektrogeräte mit Schäden, Porzellan 2. Wahl...)

2.Beschreibung und Abbildung
Beschreibung besteht von Massangaben, Konstruktionszeichnungen....
Abbildungen ergänzen die Qualitätsbeschreibung. Sie umfassen sowohl rationale Merkmale ( Beschreibung) als auch irrationale Markmale ) Bilder in Katalogen und Prospekten)
3.Muster und Proben
Muster (Proben) sind vergleichbare Ausführungen oder Teilmengen einer Ware, aus der man die Qualität anderer Ausführungen oder der Gesamtmenge ekrennen kann.
z.B.: Muster von Badewannen, Stoffmuster, Weinproben...
 
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