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Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Anbietende (dem Verkäufer) und dem Nachfragenden (dem Käufer), Sachgüter gegen Geld zu tauschen.
Jeder von Ihnen schliesst täglich Kaufverträge ab, wenn er Bleistifte, Hefte oder Wurstsemmeln kauft. Wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen, sollte er selbstverständlich auch erfúllt werden.

Verkauf hat folgende Phasen:
Vertagsabschluss- Antrag
- Annahme
Vertragserfúllung- Leistung
-Gegenleistung
-
Der erste Schritt (der Antrag) kann sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer ausgehen. Die folgende Darstellung zeigt Ihnen die Handlungsmöglichkeiten von Käufer und Verkäufer. Immer dan, wenn aus einer Handlung des Käufers und aus einer Handlung des Verkäufers hervorgeht, gibt der Kaufvertrag als abgeschlossen.

KäuferVerkäufer
1. Anfrage2. Verbindliches Angebot
3. Bestellung4. Auftragsbestätigung
und/oder Lieferung
5. Annahme der Leistung
und/oder Zahlung

Welche Regelungen gelten

Rechtsvorschriften sind meist etwas kompliziert. Oft ist es gar nicht so leicht herauszufinden, in welchem Gesetz man nachsehen muss, ob die Regelungen zwingend sind oder durch die Vertragsbedingungen abgeändert werden können.
Die Regelungen können sein:
Nachgiebig- d.h. die Vertragspartner können sie einvernehmlich abändern
Zwingend- d.h. sie können vertraglich nicht abgeändert werden
Diese Regelungen enthalt Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ( ABGB)

Die Bedingungen fúr das Zustandekommen des Kaufvertrags

1.Übereinstimmende Willenserklärung
Solange die Willenserklärungen nicht übereinstimmen, ist der Vertag nicht abgeschlossen.

Die übereinstimmende Willenserklärung kann in verschiedenen Formen zustande kommen:
a)Schlüssige Handlung- z.B.:Jemand nimmt am Markt eine Gurke wortlos aus der Kiste und reicht dem Verkäufer gibt das Wechselgeld wortlos heraus.
b)Mündlich- z.B.: telefonische Bestellungen, die sofort bestütigt werden, oder Einkäfe, bie denen die Waren sofort mitgenommen und bezahlt werden.
c)Schriftlich- besonders bie grósseren Geschäften

2. Geschäftsfähigkeit der Partner
Voll Geschäftsfähige sind alle Personen, die das 19. Lebensjahr vollendet haben und geistig voll handlungsfähigsind.
Ist keine ausreichende Geschäftsfühigkeit gegeben, kommt der Kaufvertrag nicht zustande.

3. Móglichkeit des Geschäftes
Geschäfte, die unmöglich oder sinnlos sind, sind ungültig. (z.B.: Verkauf eines Grundstücks auf dem Mars.)

4. Freiwilligkeit
Das Geschäft darf nich durch Zwang oder Drohung herbeigeführt werden.

5. Erlaubtheit
Das Geschäft darf nicht gegen Rechtsvorschriften oder gegen die guten Sitten verstossen. (z.B.: Verkauf von Schmuck mit unrechten Steinen zu Preisen des echten Schmucks)

2. DER INHALT DES KAUFVERTRAGS

Gesetzliche Bestandteile
diese Bestandteile eines Kaufvertrags schreibt schon das ABGB vor.
-wer verkauft: Verkäufer
-wer kauft: Käufer
-was wird gekauft: Warenart, Qualität
-wieviel wird gekauft: Menge
-zu welchem Preis wird gekauft: Preis

Die Qualität

In welcher Form die Qualitätim Kaufvertrag festgelegt wird, hängt im wesentlichen davon ab, ob es sich um ,,vertretbare´´ oder um ,,nicht vertretbare´´ Waren handelt.

Vertretbar sind Waren, bei welchen:
-alle Ausführungen gleiche Mekrmale haben
-alle Teile der Waren die gleichen Eingenschaften haben wie die gesamte Ware (z.B.: Feinkristallzucker)
Meistens gehen Käufer und Verkäufer davon aus, dass die Waren mehr oder minder gleichartig (,,vertretbar´´) sind.
z.B.: der Konsument kann nicht jedes Paket Speisefett vor dem Kauf öffnen und prúfen, er kauft eine bestimmte Marke, oder auf dem Markt sind verschiedene Getränkemarken wie Lift, Sprite...

Nicht vertretbare Waren
Können nur nach Besichtigung oder nach einer sehr genauen Beschreibung und Abbildung gekauft werden.
z.B.:Antiquitäten, Grundstúcke, Häuser

Qualitätsfestlegung im Kaufvertrag

1.Besichtigung der Ware
Die Besichtigung als einzige Form der Qualitätsfestlegung wird immer seltener. Häufig wird nicht die Ware selbst besichtigt, sondern eine Ware gleicher Marke, gleicher Type.
Besichtigt werden müssen vor allem gebrauchte Waren mit kleinen Fehlern ( z.B.: Elektrogeräte mit Schäden, Porzellan 2. Wahl...)

2.Beschreibung und Abbildung
Beschreibung besteht von Massangaben, Konstruktionszeichnungen....
Abbildungen ergänzen die Qualitätsbeschreibung. Sie umfassen sowohl rationale Merkmale ( Beschreibung) als auch irrationale Markmale ) Bilder in Katalogen und Prospekten)
3.Muster und Proben
Muster (Proben) sind vergleichbare Ausführungen oder Teilmengen einer Ware, aus der man die Qualität anderer Ausführungen oder der Gesamtmenge ekrennen kann.
z.B.: Muster von Badewannen, Stoffmuster, Weinproben...
Im Kaufvertrag findet sich häufig folgende Formulierung:
Kauf nach Probe
Muster werden in verchiedener Form in Kaufverträgen vereinbart.z.B.:
-Der Käufer sendet sie dem Verkäufer mit dem Auftreg, die Ware danach anzufertigen.
-Standardstypenmuster, die internationale Bedeutung besitzen ( Baumwolle, Fette, ...)

Kauf auf Probe
Der Kauf wird abgeschlossen, jedoch ist der Käufer berechtigt, die Ware zuräckgeben, wenn sie seinen Qualitätsanforderungen nicht entspricht.
z.B.: Kauft man Kleider nach Katalogen im Versandhandel, so kann man Qualität und Passform prüfen und die Ware eventuell zurücksenden.

Kauf zur Probe
Gekauft wird eine kleine Menge, meist zu einem günstigen Preis, damit der Käufer die Ware prüfen kann. Ein Rückgaberecht besteht jedoch nicht.

4. Marken
Unter Marken werden die besonderen Zeichen verstanden, die dazu dienen, zum Handelsverkehr bestimmte Erzeugnisse und Warren von anderen gleichartigen Erzeugnissen und Waren zu unterscheiden.
Arten von Marken
-Wortmarken
-Bildmarken
-Kombinierte Marken

- Fabriksmarken (z.B.: Phillips, Sony...)
-Handelsmarken ( z.B.: Quelle, ...)

4.Typen, Normen, Handelsklassen
Durch Typen, Normen und Handelsklassen wird versucht, alnge und umständliche Beschreibung racionalen und teilweise auch irrationalen Qualitätsmerkmalen auf eine kurze und einheitliche bringen.

Typen
Typen sind Vereinheitlichungen der Endprodukte industrieller Erzeugnisse. Typen haben in der Regel für die Erzeugnisse eines Unternehmens oder eines Konzerns. (z.B.: Autos...)

Normen
Im weiteren Sinn sind Normen Richtlinien aller Art, die besondere die Vereinheitlichung von Begriffen, Formen...Normen werden meis für gesamtes Staatsgebiet geschaffen.(z.B.: Heft A4...)

Handelsklassen
Handelsklassen legen vor allem im Einzelhandel die Qualität von Lebensmitteln eindeutig fest.
z.B.: Qualitätsklassen fúr Eier, Äpfel...

Der Quantität
1.Massgrössen
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
-Längenmasse (Meter Stoff, Meter Gummischlauch)
-Schwermasse, Gewichte (Tonnen, Kohle, Gramm Gold)
-Flächenmasse (Quadratmeter)
-Körpermasse (Kubikmeter Sand)
-Hohlmasse (Hektoliter, Liter)
-Stückzahlen (bie industriellen Endprodukten wie Maschinen, Möbeln)
Massysteme
Im internationalen Handel nimmt die Bedeutung des metrischen Systems (Meter, Kilogram, Liter) immer mehr zu. Das englische System (Gallone, Pfund) wird in den nächsten Jahren endgültig vom metrischen System abgelöst werden.

2.Mengenangaben im Kaufvertrag
Verträge mit genauer Mengenangabe- Die bestellte Menge muss mit der gelieferten Menge übereinstimmen. Eine Abweichung bedarf der Zustimmung beider Partner.
Verträge mit ungefährer Mengenangabe – Zirka-Verträge berechtigen den Verkäufer, einen bestimmten Prozentsatz mehr oder weniger zu liefern. Die mögliche Abweichung wird entweder im Vertrag festgelegt.
Verträge ohne Mengenangabe – Der Käufer hat in der Regel die Ware vorher besichtigt und besitzt einene ungefähren Überblick über die Gesamtemenge.

3.Die Berücksichtigung der Verpackung bei der Mengenangabe
Bruttogewicht – Btto, Gewicht samt der Verpackung
Tara – Ta, Gewicht der Verpackung
Nettogewicht- Ntto, Gewicht der Ware ohne Verpackung

Der Preis
Der Preis ist der in Geld ausgedrückte Tauschwert eines Wirtschaftsgutes.

1.Preisangaben
a)direkte Preisangabe (übliche Form) Angaben der Geldeinheiten pro Wareneinheit (z.B.: 25Eu pro Stück)
b)inderekte Preisangabe (kaum üblich) Angabe der Wareneinheiten für eine bestimmte Geldmenge ( z.B.: 8 Maroni für 10 Eu)

2.Die Preisfestsetzung im Kaufvertrag
a)Verträge mit festem Preis – Der Preis wird pro gesetzliche Mengeneinheit genau angegeben. Zu diesem Preis muss auch geliefert und abgerechnet werden.
b)Verträge mit freibleibendem Preis
-Basiskauf- Der Preis wird pro gesetzliche Mengeneinheit genau angegeben. Zu diesem Preis muss auch geliefert und abgerechnet werden.
-Kostenschwankungsklausel – ermöglichen es, zwischen Vertragsabschluss und Lieferung den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn einzelne Kosten steigen. (z.B.: steigende Löhne, steigende Rohstoffpreise)
-Indexklausen – Ein Index gibt an, wie sich die Preise in einem bestimmten Bereich verändern.
3.Skonto
Der Skonto ist ein Preisabzug für Zahlungen vor dem vereinbarten Zahlungstermin. (z.B.: wenn der Käufer gleich bei der Lieferung zahlt ein, er bekommt 3% Skonto.)

4.Rabatt
Rabatte sind Preisnachlässe, die ohne Rücksicht auf den Zahlungszeitraum aus verschiedenen Gründen gewährt werden.
-Mengenrabatt – wird häufig als Staffelrabatt gewährt ( z.B.: ab 100 Stücks 5 %Rabatt, ab 1 000 Stück 10% Rabatt....)
-Treuerabatt – bei regelmäßiger oder ausschließlicher Verkauf, für Kunden, die eine bestimmte Ware nur bei einem Lieferanten beziehen oder die schon mehrere Jahre überwiegend bei diesem Lieferanten kaufen.
-Einführungsrabatt – wenn eine neue Ware am Markt eingeführt werden soll.
-Ausverkaufsrabatt – bei Ausverkäufen

5.Mehrwertsteuer
-Preise ohne Umsatzsteuer ( Ust)
-Preise einschließlich Umsatzsteuer

6. Preiskalkulation
Bruttoeinkaufspreis, Rechnungspreis, Fakturenpreis, ( ohne Ust )
-Preisnachlässe
= Nettoeinkaufspreis ( ohne Ust)
+ Bezugskosten ( Facht, Zoll, Versicherung..)
= Einstandspreis
+ Kosten der betrieblichen Leistungserstellung ( Personalkosten, Energiekosten.....)
= Selbstkostenpreis
+ Gewinn
= Nettoverkaufspreis
+ Sonderkosten des Vertriebs ( Verpackungskosten...)
= Bruttoverkaufspreis
+ Umsatzsteuer
= Marktspreis

3.DIE LIEFERBEDINGUNGEN

-Wann wird geliefert – Lieferzeit
-Wowird geliefert – Lieferort

1.Lieferzeit
Die Erfüllungszeit- Liefertermin- der Lieferung ist jener Zeitpunkt bzw. jener Zeitabschnitt, zu welchem die Verkäufer die Ware am Erfüllungsort zu übergeben hat.
a.Promptgeschäft – Die Erfüllung muß sofort oder innerhalb weniger Tage erfolgen.
b.Gewöhnliches Termningeschäft – Die Erfüllungszeit wird nur ungefährt angegeben. ( Lieferung auf Abruf bis Ende des Jahres )
c.Fixgeschäft – ist die Lieferung an einem ganz bestimmten Tag wesentlich, so muß der Zusatz fix erfolgen. ( Blumenschmuck für eine Hochzeit )

2.Lieferort
Der Erfüllungsort ist jener Ort, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware zur vereinbarten Zeit und in der vereinbarten Menge und Qualität übergeben muß.
-körperlich – die Ware wird dem Käufer tatsächlich übergeben.
-symbolisch – es werden nur die Papiere übergeben, die den Käufer berechtigen, über die Ware zu verfügen

4.DIE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

-Wann wird gezahlt – Zahlungszeit
-Wo wird gezahlt – Zahlungsort

1.Zahlungsort
Der Erfüllungsort der Zahlung ist jener Ort, an welchem der Käufer Zahlung zu leisten hat.
-an seinem Wohnort, am Ort seines Geschäftssitzes
-bei der Post
-auf der Bank....

2. Zahlungszeit
a.Promte Zahlung
– Promte Zahlung kann der Verkäufer verlangen, wenn der Zahlungszeitpunkt vertraglich nicht vereinbart wurde.
-Promte Zahlung kann vertraglich vereinbart werden durch Zusätze wie:
-Die Preise verstehen sich netto Kassa
-Zahlbar bei Übernahme der Ware
-Die Preise gelten für sofortige Zahlung

Vorteile für den Verkäufer:
-kein Risiko, dass der Käufer nicht zahlt
-kein Risiko, dass der Betrag am Tag der Zahlung weniger wert ist als am Tag der Warenlieferung
-kein Zinsverlust
-kein Verwaltungsaufwand

Nachteile für den Käufer:
-etwaige Ansprüche wegen mangelhafter Lieferung sind schwer durchsetzen
-keine zusätzliche Finanzierung durch Lieferantenkredite

b.Spätere Zahlung
-der Käufer hat einen Termin, in welchem muß er Lieferung bezahlen.
-Z.B.: zahlbat innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung....

c) Vorauszahlung
-Volle Vorauszahlung des Kaufpreises kommt nur vor, wenn Waren knapp sind. Üblich ist jedoch bei Spezialanfertigungen (z.B.: wenn wir einen Einbaumöbel bestellen, mussen wir zahlen voraus )
5.DIE VERPACKUNG

Die Verpackung ist sehr umstritten. Die einen behaupten, viele Verpackungen würden die Ware unnötig verteuern, andere betonen, wie wichtig die Verpackung für die Verkaufsförderung sei.

1.Funktionen der Verpackung
-Schutz der Ware – gegen Einwirkungen von außen
-Erhöhung der Transport- und Lagerfähigkeit – durch Verpackung, die ohne Umpacken von Haus zu Hause geliefert werden können
-Erhöhung der Verkaufsfähigkeit – z.B.: durch Geschenkpackungen...

2.Entwicklungstendenzen bei der Verpackung
a.technische Entwicklung
-Übergang auf Kunststoffe. Kunststoffe können leichter verarbeiten werden. Sie können daher genauer der Form der Ware angepaßt werden. Die Verpackung werden daher kleiner und handlicher. ( Kunststoffkisten statt holzkisten bei Bier, nichalkoholischen Getränke...)
b.wirtschaftliche Entwicklung
-Übergang zu fabriksverpacjter Ware statt Verpackung durch den Einzelhändler. Viele Lebensmittel werden fabriksverpackt verkauft. Um rationell packen zu können, werden oft Mengen abgepackt, die von runden Gewichtseinheiten abweichen.
-Mehrzweckpackung- Kaffe in Behältern,
oGeschenkkassetten bei Briefpapier
oMilchpackerl oder Flasche
oRecyclebare Plastikflasche, Dose...

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