Versicherungen dienen dem Zweck, sich gegen finanzielle Gefahren und Risiken vorsorglich anzusichern. Die Versicherungsgesellschaft als Versicherer schließt mit ihren Kunden, den Versicherungsnehmern einen Versicherungsvertrag ab, wobei der Kunde sich zur Zahlung eines Betrags verpflichtet. Dafür übernimmt die Versicherungsfirma das Risiko, bei Eintritt verträglich festgelegter Schäden den Vermögungsverlust zu decken.
Die Versicherungen können wir in 2 allgemeinen Gruppen zuordnen:
- die Sozialversicherung
- die Individualversicherung
Die Sozialversicherung ist der wichtigste Teil der sozialen Sicherung und damit ein eckpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Sie ist eine Pflichtversicherung, der die meisten Berufstätigen, vor allem die Arbeitnehmer angehören. Die Sozialversicherung bietet in gesetzlich festgelegtem Rahmen Vorsorge gegen finanzielle Belastungen bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, sowie eine Altersversorgung. Die Unfallversicherung zahlt der Arbeitsgeber, die übrigen drei je zur Hälfte der Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer.
Die Individualversicherung bietet eine individuelle Vorsorge gegen viele Weschelfälle des Lebens. Jeder Versicherungsnehmer kann sich im Rahmen Bestimmter Regelungen nach eigenen Vorstellungen gegen Risiken versichern. Es ist freiwillig. Hier reihen wir ein:
- Sachversicherungen, mit denen Schäden an Sachen bzw. der Verlust von Sachen versichert werden (Haushaltversicherung, Reisegepäckversicherung)
- Personenversicherungen, die bei Personenschäden bzw. Todesfällen eintreten (Lebensversicherung, Krankeversicherung“
- Vermögensversicherungen, die gegen Vermögenschäden versichern (Haftpflichtversicherung – gegen Schulden oder Schäden für die man haftpflichtig ist, garantiert: Rechtsschutzversicherung gegen finanziellen Verlust durch einen Rechtsstreti, Kraftfahrzeughalterversicherung –gegen mit diesem KFZ verursachten Schäden, sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht.