1952: Gründung der EGKS (Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl) EWG Euratom ( EAG), völkerrechtliche Verträge zwischen den damals 6 Mitgliedern
EWG in EG umbenannt EU
• Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
• gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
EG-Vertrag: Struktur der EU – 4 wesentliche Organe:
• Europäischer Rat bestehend aus den Ministern der Mitgliedsstaaten, gesetzgebend
• Europaparlament: Gesetzgebung
• Europäische Kommission: oberstes Verwaltungsorgan (entspricht Bundesregierung), Kommissare entscheiden in Einzelfällen über Gesetze (große Länder 2, kleine Länder 1)
• Europäischer Gerichtshof: 15 unparteiische Richter entscheiden über Streitfälle innerhalb der EU (Vertragsverletzungsverfahren, Entscheidungen über Fragen, ob bei einer innerstaatlichen Rechtsangelegenheit europäisches Recht anzuordnen ist
Grundgedanken der EU:
• freier Personenverkehr: z.B. Einreise von EU-Bürgern ohne Paß bzw. Kontrollen, Möglichkeit der Beschäftigung bzw. Unternehmensgründung in
einem anderen EU-Land
• freier Warenverkehr: Abbau von Handelshemmnissen innerhalb der EU
(Beschränkungen, Zölle), gleiche Außenzölle
• freier Dienstleistungsverkehr
• freier Kapitalverkehr: z.B. Transferieren von Geldsummen über die Grenze (Kriminalität),
EURO
EU-Recht:
Grundlage für die europäische Einigung als Kernziel der Gemeinschaften ist ausschließlich das Recht. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Rechtssystem, das Vorrang vor den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften hat. An seiner Einführung, Überwachung und Weiterentwicklung sind - im Rahmen unterschiedlicher Verfahren - mehrere Organe beteiligt. Das Gemeinschaftsrecht besteht aus drei verschiedenen aber miteinander verwobenen Arten von Rechtsakten:
Primärrecht:
Das Primärrecht besteht in erster Linie aus den Verträgen und sonstigen Vereinbarungen mit einem vergleichbaren Rechtsstatus. Rechtsakte des Primärrechtes sind Vereinbarungen, die unmittelbar zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten ausgehandelt werden. Die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften wurden mehrfach geändert, namentlich durch: die Einheitliche Europäische Akte (1987), den Vertrag über die Europäische Union - "Vertrag von Maastricht" (1992), den Vertrag von Amsterdam (1997), der am 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist.
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Europäische Union
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Autor referátu: | kyana | ||
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