GESCHICHTLICHER ÜBERBLICK
1789 FRANZÖSICHE REVOLUTION
Bis dahin dominierten Herrscherhäuser, die an ihrem Fortbestand interessiert waren. Daher wurden keine Vernichtungskriege geführt. Es gab Söldnerheere, Bürger hatten kaum Rechte. Nationalbewusstsein entstand nationale Identität bildete sich mit der Zeit Söldnerheere wurden durch Volksarmeen ersetzt, dadurch verlangten die Menschen auch mehr Mitspracherecht.
Aufteilung Europas in 2 Lager:
1. konservative Mächte (Deutschland, Österreich, Russland)
2. liberale Mächte (Groß Britannien, Frankreich)
NAPOLEONISCHE KRIEGE – 1814 WIENER KONGRESS
Zusammenkunft der konservativen UND liberalen Mächte, gegen Frankreich wurden keine Strafsanktionen verhängt, sondern Frankreich wurde mit einbezogen.
Gründung des „Europäischen Konzerts“ Versuch, eine Zusammenarbeit zur Friedenssicherung zu schaffen, aber keine Organisation im eigentlichen Sinn!
Einigung auf Interventionsrecht (wenn irgendwo Aufstände herrschen,
dürfen die anderen Staaten intervenieren) – bis 1848 aufrechterhalten
REVOLUTIONSBEWEGUNG VON 1848
Bis 1848: Krieg ist kein Mittel der Politik
Ab 1848: Realpolitik ( Krieg ist ein anerkanntes Mittel zum Zweck, der Zweck heiligt die Mittel). Fürst Metternich (Symbolfigur des Wiener Kongresses) musste zurücktreten. Bismarck: führende politische Persönlichkeit, löste das Europäische Konzert durch Militärbündnisse ab -> starre Fronten, Blockbildung
(Preußen – Österreich-Ungarn, Frankreich – Russland, England als isolierte Macht); sollten zur Friedenssicherung dienen, waren aber eigentlich kontraproduktiv und trugen zum Ausbruch des ersten Weltkriegs bei.
1914 – 1918 ERSTER WELTKRIEG
Zwei Verhandlungsorte: Versailles (Deutscher Friedensvertrag), St. Germain (Österreichischer Friedensvertrag). Bei den Friedensverhandlungen von Paris wurden 3 unterschiedliche Friedenspläne für Europa vorgelegt:
1.14-Punkte-Programm des amerikan. Präs. Wilson Ursache für Kriege: fehlende demokratische Systeme in den Staaten, daher sollten alle Staaten Selbstbestimmung und Demokratie haben. Der Plan sah die Auflösung Österreich-Ungarns, die Mitbestimmung der einzelnen Volksgruppen und die Gründung einer weltumspannenden
Organisation (= Völkerbund – Vorläufer der UNO) vor. Trotzdem war Amerika nie Mitglied des Völkerbunds.
2. Englischer Plan
eher gemäßigt und zielte auf eine Wiederbelebung des Europäischen Konzerts durch eine neue Institution unter Einbeziehung der Verliererstaaten ab.
3. Französischer Plan
auf die wirtschaftliche und militärische Schwächung der Verliererstaaten aus und sah die Bestrafung der Verlierermächte in Form von enormen Reparationszahlungen und Gebietsabtrennungen vor. Letztendlich setzte sich der französische Plan durch. Grund dafür war, dass sich Amerika etwas zurückzog (Europa sollte das selbst regeln),dasselbe tat England (weil nicht am Kontinent).
Deutschland: Reparationszahlungen, militärische Beschränkungen, Verlust aller Kolonien, musste 10 % seines Staatsgebiets mitsamt der deutschen Bevölkerung in den Ostgebieten abtreten. Das Rheinland wurde entmilitarisiert und ebenso wie das Ruhrgebiet unter alliierte Verwaltung gestellt.
Österreich: Ungarn, Slowenien und Tschechoslowakei wurden eigene Staaten, Südtirol ging an Italien, das Sudetenland and die Tschechoslowakei.
„Ce qui reste, c’est l’Autriche.“ – Der Rest ist Österreich. Ebenfalls hohe Reparationszahlungen. Folgen: extrem schlechte Wirtschaftsbedingungen, hohe Arbeitslosigkeit (von Weltwirtschaftskrise noch verstärkt), Zulauf zu nationalsozialistischen Parteien.
Völkerbund: Ein Grund für das Scheitern des Völkerbunds lag in der Tatsache, dass seine Statuten Bestandteil der Friedensverträge waren. Diese Koppelung hatte zur Folge, dass viele in der neuen Organisation weniger eine Gemeinschaft gleichberechtigter Nationen als vielmehr ein Durchsetzungsorgan für die Beschlüsse der Siegermächte sahen.
PANEUROPA-BEWEGUNG
Graf Richard Coudenhove-Kalergi schrieb 1923 das Buch „Paneuropa“. Idee von einem vereinten Europa, Staatsgrenzen sind politisch und daher unnatürlich, da zwischen den europäischen Völkern keine kulturellen und gesellschaftlichen Grenzen bestehen.
1. Schritt: wirtschaftliche Vereinigung
2. Schritt: Abrüstung, Einrichtung von Schiedsgerichten,...
3. Schritt: gemeinsame Verwaltung in Staatenhaus und Völkerhaus
1924 wurde die Paneuropaunion gegründet, eine private Organisation, die es heute noch gibt. Sie sprach in erster Linie Intellektuelle an und war keine Massenbewegung, die sich durchsetzen konnte. Ihren Sitz hatte sie in Wien. Sie wurde von vielen Politikern unterstützt (Briand, Stresemann, Renner, Körner), allerdings nur privat und nicht in ihrer offiziellen Funktion.
Grundgedanke: die Paneuropaunion mischt sich nicht in innere Angelegenheiten ein, Souveränität ist garantiert. Das ist allerdings so nicht durchführbar, wenn man einen Zusammenschluss erreichen will. Die Paneuropaunion wurde 1934 in Deutschland, 1938 in Österreich verboten und verlegte ihren Sitz nach Genf. Coudenhove-Kalergi wanderte nach Amerika aus und nahm dort Einfluss auf führende amerikanische Politiker, zu denen er Kontakte pflegte und die seine Idee unterstützten, sich nach dem Krieg nicht wieder zurückzuziehen und Europa seinem Schicksal zu überlassen.
1945 ENDE DES ZWEITEN WELTKRIEGS
Während des Kriegs gab es eine Allianz zwischen den USA und Russland, gegen Ende des Kriegs war schon eine Auseinandersetzungsentwicklung abzusehen. Amerika zog sich nach dem Krieg nicht aus Europa zurück, aus Furcht, dass der Kommunismus nachrücken würde. Putschpläne der Kommunisten in Griechenland und der Türkei wurden von England mit Hilfe der USA verhindert.
TRUMAN-DOKTRIN 1947
versicherte Hilfe und bekräftigte, dass die USA nicht tatenlos zusehen würden, wenn der Kommunismus um sich greift. Er bildete die Grundlage für den MARSHALL-PLAN (Marshall war amerikanischer Außenminister): wirtschaftliche Wiederaufbauhilfe unter der Bedingung, dass die Europäer zusammenarbeiten und „das Kriegsbeil begraben“. Er konnte auf Grund der Zweiteilung Europas nur in Westeuropa durchgeführt werden, die Tschechoslowakei musste auf Druck Russlands hin seine Zustimmung zur Teilnahme zurückziehen.
Hintergrundgedanke des Marshall-Plans war: wenn der europäische Markt wiederaufgebaut wird, entsteht ein Absatzmarkt für amerikanische Produkte.
Der Eiserne Vorhang wurde nicht verhindert, aus Angst vor einem dritten Weltkrieg.
Ablehnung der nationalsozialistischen Ideologie, verbotene Parteien, besonders die Sozialisten, tauchten aus dem Untergrund wieder auf. Personen, die sich für Zusammenarbeit, Internationale Organisationen und ein vereintes Europa einsetzten: Schumann, Monnet, Adenauer, De Gasperi, Churchill, Spaak,...
In England wurde eine private Organisation gegründet, the United Europe Movement.
Die Alliierten stimmten freien und unabhängigen Wahlen in Österreich noch im Jahre 1945 zu. Die beiden großen Parteien, die daraus als Sieger hervorgingen, waren die Österreichische Volkspartei und die Sozialistische Partei Österreichs. Die Kommunisten erreichten nur 5 %, daraufhin verweigerte Russland seine Zustimmung zu freien Wahlen in Deutschland, was zur Teilung Deutschlands führte.
Verschiedene politische Parteien errichteten private Organisationen,die die Einigung Europas propagierten => 1948 EUROPAKONGRESS Treffen aller interessierten PRIVATEN Organisationen Gründung der EUROPABEWEGUNG (Dachorganisation) 1948 OEEC (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa – Organisation for European Economic Co-operation) koordinierte den Marshall-Plan -> ERP = European Recovery Program Hintergrundgedanke der USA: Maschinen, Produkte,... werden zum Aufbau von den USA geliefert, ein zukünftiger Absatzmarkt für die USA wird geschaffen. Je schneller Europa sich erholt, desto schneller kann es sich selbst gegen die kommunistische Bedrohung wehren.
Die USA garantierten langfristige Kredite zu sehr niedrigen Zinssätzen. Da Europa keine harten Währungen hatte (-> Dollar Gap), wurden die Counterpartfonds gegründet.
Counterpartfonds: Geld war nicht frei konvertierbar ( nicht jederzeit frei umtauschbar) -> Europäer kaufen Waren von den USA und zahlen in ihren eigenen Währungen, das Geld bleibt aber in Europa und wird in die Counterpartfonds eingezahlt, da es international nichts wert war, im eigenen Land aber schon.
Auch auf privater Ebene wurden Hilfsorganisationen gegründet, z.B. Care (Care-Pakete).Auf diese Weise konnte sich Europa relativ rasch vom Krieg erholen.
Aufbau:
MinisterratBeschlüsse konnten nur einstimmig gefasst werden Exekutivausschuss Mitglieder wurden vom Rat gewählt, waren aber nicht weisungsgebunden, sondern handelten im Interesse der Organisation
Innerhalb der OEEC gab es zwei Gruppen:
1. „Die 6“ – Deutschland, Frankreich, Italien, Benelux-Staaten wollten effiziente, enge wirtschaftliche Zusammenarbeit und waren zur Abgabe gewisser Souveränitätsrechte an eine Internationale Organisation bereit -> „supranationale Organisationen“ (Entscheidungen, die die Organisation trifft, gelten direkt für die Staatsbürger, bei nicht-supranationalen Organisationen gehen die Entscheidungen erst über die einzelnen Mitgliedsstaaten, die Regierungen).
2. Die anderen Staaten, die nicht zur Abgabe von Souveränitätsrechten bereit waren.
Groß-Britannien – widersprach der britischen Tradition, Unabhängigkeit aufzugeben und wollten nicht die Kronpräferenzen mit Commonwealth-Ländern aufgeben (Abkommen mit C-Ländern, das ihnen Vorzugszölle gewährt oder Zölle überhaupt erlässt, gilt wechselwirkend) Neutrale Länder, Skandinavische Länder
Die OEEC war sehr erfolgreich: der Wiederaufbau Europas gelang. Der vorherrschende Optimismus führte zum Wunsch nach weiterer wirtschaftlicher Integration. Zwei konkrete Projekte wurden ins Auge gefasst:
- Errichtung einer europäischen Landwirtschaftsgemeinschaft („der grüne Pool“), wurde jedoch nicht verwirklicht
- Schaffung einer europäischen Transportgemeinschaft, gelang auch nicht, aber noch heute tagt eine europäische Transportministerkonferenz.
Europäische Zahlungsunion (EZU) gegründet: 1950 als unabhängige Sonderorganisation der OEEC aufgelöst: 1958
Tätigkeit: Im Rahmen der EZU wurde ein multilaterales Verrechnungssystem zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs im innereuropäischen Handel eingerichtet. Die OEEC-Staaten verpflichteten sich, die Währungen der anderen Mitgliedsstaaten als Zahlungsmittel zu akzeptieren. -> Innerhalb von 2 Jahren waren die Währungen wieder konvertierbar.
Schumann, Adenauer und CO (außer Churchill) engagierten sich für die Idee der europäischen Zusammenarbeit und arbeiteten Pläne für eine supranationale Organisation aus. Versuch der Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, scheiterte am französischen Veto, da Frankreich eine eigene Atommacht
aufbauen wollte.
1. erfolgreiches Projekt: Schumann-Plan (Schumann – französischer Außenminister) führte 1951 / 52 zur Gründung der Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
Mitglieder: „Die 6“
1951: Datum der Unterzeichnung des Vertrags von Paris
1952: Ratifikation
Zwei Überlegungen waren für die Gründung der EGKS ausschlaggebend: politisch: Verhinderung von Kriegen zwischen den bisherigen Erzfeinden Deutschland und Frankreich aus der Überlegung heraus, dass sie auf diese Weise voneinander abhängig sind. wirtschaftlich: Aufschwung der weiterverarbeitenden Industrie durch
enge Kooperation zwischen deutscher Ruhrkohle und französischem Eisenerz und Bildung eines größeren Marktes, dadurch Wirtschaftswachstum, geringere Arbeitskosten, Konkurrenzfähigkeit gegenüber der USA und letztlich Stärkung Europas als Wirtschaftsmacht.
Ziel: Abbau von Handelshemmnissen, Ausweitung der Produktion, gemeinsame Investitions- und Forschungsprojekte.
Hohe Behörde (HB) supranationales Organ bestehend aus Wirtschaftsexperten, die von den Mitgliedsstaaten ernannt werden, von den Staaten aber keine Weisungen empfangen dürfen und nur der Organisation verantwortlich sind. Ministerrat Vertreter der Regierungen, weisungsgebunden, sie vertreten nationale Interessen
Beratender Ausschusssetzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Konsumenten zusammen Beratende VersammlungVertreter der nationalen Parlamente und diesen verantwortlich GerichtshofNeutrale Richter entscheiden Rechtsfragen
Vorschläge wurden von der Hohen Behörde gemacht, der Ministerrat traf die Beschlüsse. Die Montanunion (=EGKS) funktionierte gut, auch wenn keine weiteren
Länder beitreten wollten. Es kam zu einer wirtschaftlichen und politischen Annäherung der Staaten, Handel und Produktion expandierten.
So kam der Wunsch nach weiterer Integration in anderen Bereichen auf. 2 Ansätze:
vertikale Vorgangsweise / sektoraler Ansatz: gleiches System in anderen Wirtschaftsbereichen
horizontale Vorgangsweise: ein System für die ganze Wirtschaft
1957 Verträge von Rom
GRÜNDUNG DER EWG UND DER EURATOM
EWG – EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT
Ziele: 1) Erreichung der Zollunion (1968 erreicht – Abbau der Zölle bis zum Nullzoll für industrielle und landwirtschaftliche Produkte, Abbau der Kontigente
bis zum Nullkontingent (Kontingent = mengenmäßige Beschränkung), gemeinsame Zolltarife gegenüber Drittländern)
2) Binnenmarkt (1993 erreicht)
3) Wirtschafts- und Währungsunion (1999 erreicht)
Zielsetzungen:
1) Gemeinsame Agrarpolitik
Landwirtschaft wird überall subventioniert, Systeme mussten aneinander angeglichen werden -> Gemeinsame Marktordnungen (GMO) – für gewisse Produkte oder Produktgruppen, z.B. Obst, Gemüse, Geflügel,... – innerhalb der GMOs wurde eine Preisregelung vorgenommen, dabei ging man vom höchsten Einkommensniveau aus, dem Durchschnittseinkommen der deutschen Bauern. Damit will man den Einkommensunterschied abbauen, alle in der Landwirtschaft tätigen sollen angemessenes Einkommen erhalten. Ziel ist Produktionssteigerung, dadurch entstehen immer mehr Großbetriebe, Kleinbetriebe schließen sich zusammen oder werden aufgekauft.
Das ist mit einer Abnahmegarantie gekoppelt, der Bauer hat die Garantie, dass ihm seine Produkte zum Mindestpreis abgekauft werden, auch wenn der Markt sie nicht mehr braucht. => Überproduktion (Butterberg, Weinsee,...). Qualitativ hochwertige Produkte wurden vernichtet, weil die Vernichtung billiger war als der Transport über weite Strecken.
Heute werden Bauern dafür bezahlt, dass sie einen Teil der Felder brach liegen lassen, um die Überproduktion einzudämmen.
2) Gemeinsame Verkehrspolitik
Ursprünglich Binnenschifffahrt, Schiene und Straße, mittlerweile auch EU-Verordnungen für den Flugverkehr. Immer noch Problematik des Transitverkehrs ungelöst. Ziel, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlegen, Problem: Verladung, Kosten, LKWs sind billiger,...
3) Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften in erster Linie im Bereich des Handelsrechts
4) Sozialpolitik schon im Vertrag von Rom angeführt. -> Europäischer Sozialfond. Die Integration ist jedoch noch nicht sehr weit fortgeschritten.
Probleme: Arbeitslosigkeit, Bevölkerung wird immer älter (Pensionssystem!), Geburtenrate sinkt,...
EURATOM – EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT
beschäftigt sich mit der friedlichen Nutzung von Atomenergie
- Produktion von Energie durch AKWs
- Forschungsprojekte
- Sicherheit im Umgang mit Atomkraft
- Antriebsaggregate (z.B. für Satelliten)
- generelles Überfliegverbot von AKWs
- strenge Kriterien für Personal
- Abfallproblem (bis heute nicht gelöst)
Die EWG und die EURATOM waren genauso organisiert wie die EGKS, nur dass die Hohe Behörde „Kommission“ genannt wurde.
EGKSEWGEURATOM
Hohe Behörde Kommission Kommission
Ministerrat Ministerrat Ministerrat
Europäisches Parlament – 1 parlamentarische Versammlung für alle Europäischer Gerichtshof – einer für alle drei Organisationen Beratender Ausschuss WSA – Wirtschafts- und Sozialausschuss (Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Konsumenten) WSA – Wirtschafts- und Sozialausschuss
1967
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT (EG)
1967 wurden EWG, EGKS und EURATOM reorganisiert und zur Europäischen Gemeinschaft zusammengeschlossen. Die Einzelorganisationen blieben rechtlich bestehen, ihre Organe wurden jedoch zusammengelegt.
Kommission große Staaten: 2 Kommissäre, kleine Staaten: 1 Kommissär.
Von den Staaten nominiert, gewählt, bekommen bestimmten Aufgabenbereich
-> nur mehr der Organisation verantwortlich, nicht weisungsgebunden MinisterratIn den Ministerrat werden je nach Thema die zuständigen Minister entsandt.
Europäisches Parlament seit 1979 von der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten alle 5 Jahre direkt gewählt. Je nach Größe der Bevölkerung variiert die Größe der Delegationen der einzelnen Staaten (Österreich: 21 Parlamentarier) Europäischer Gerichtshofunabhängig, nicht weisungsgebunden WSA WSA der EWG und der EURATOM ist geblieben Beratender AusschussBeratender Ausschuss der EGKS ist geblieben
Krisen und Entwicklungen auf dem Weg zur Europäischen Union:
frühe Siebzigerjahre: weltweite Ölkrise zog eine Dollarkrise nach sich. Der Dollar war schon lange überbewertet, war aber die Leitwährung im Bretton-Woods-System ( 1944 Gründung des Internationalen Währungsfonds IWF). Die OPEC-Länder erhöhten die Ölpreise, was zu einer Energieknappheit und somit zu einer Instabilität der Wechselkurse führte. Daraufhin schloss die Gruppe der 10 im IWF ein Abkommen: Währungen dürfen nicht mehr als 5% insgesamt schwanken.
Später einigte sich die EG untereinander auf eine Schwankungsbreite von insgesamt 2,25%. Die Währungen, die an diesem System teilnahmen, wurden „Schlangenwährungen“ genannt (weil die Kurve aussah wie eine Schlange im Tunnel). Höchst- und Niedrigstkuse waren sogenannte Interventionspunkte. Wurden sie erreicht, waren die betroffenen Nationalbanken zur Stützung ihrer Währung verpflichtet.
Mitte der Siebziger (1974):
Dollarkurs stieg, USA weigerten sich, den Dollar abzuwerten, so wurden andere Währungen aufgewertet, was zu einer Krise führte. Die Staats-
und Regierungschefs trafen zusammen -> Europäischer Rat (trifft sich seitdem mindestens 2 mal pro Jahr).
1979 EWS – Europäisches Währungssystem
löste die Schlange ab. Als Rechnungseinheit innerhalb der EG und Zahlungsmittel zwischen den europäischen Notenbanken wurde die Europäische Währungseinheit ECU (European Currency Unit), eine Korbwährung geschaffen. Der ECU war eine künstliche Währung, wurde zunächst nur innerhalb der EG verwendet, später auch für andere Zahlungen und an der Börse. Vorläufer des EURO. Alle mussten in einen Fond einzahlen und wenn Schwierigkeiten auftraten, wurde ein nterventionsmechanismus in Gang gesetzt. Die Finanzierung dafür stammte aus diesem Fond. – ERM (Exchange Rate Mechanism – Wechselkursmechanismus) stellte kurzfristige und mittelfristige Unterstützung zur Verfügung.
ERWEITERUNGSSCHRITTE
1965 Großbritannien will doch in die EG, nachdem sein erster Antrag im Jahr 1963 von Frankreich abgelehnt worden war 1972 erste Erweiterungsrunde: Großbritannien, Irland, Dänemark (Norwegen hatte den Vertrag ebenfalls unterzeichnet, nachdem ein Beitritt bei Volksabstimmung jedoch abgelehnt worden war, wurde ernicht ratifiziert)
1981 Beitritt Griechenlands
1986 Beitritt Portugals und Spaniens
1995 Beitritt Finnlands, Schwedens, Österreichs
(Norwegen wollte wieder dabei sein, wurde aber bei einer Volksabstimmung wieder abgelehnt) -> 15 Mitglieder Alle Mitgliedsstaaten müssen das gesamte „acquis communautaire“ übernehmen.
1985/ 1987
Einheitliche Europäische Akte
1)Binnenmarkt
Verwirklichung: 1.1.1993
Erste Etappe: Zollunion 1968 (freier Warenverkehr, gemeinsame Zolltarife gegenüber Drittländern).
Verwirklichung der 4 Grundfreiheiten:
- freier Warenverkehr
- freier Personenverkehr und Niederlassungsfreiheit
- freier Dienstleistungsverkehr
- freier Kapitalverkehr
Personenverkehr:
Ich kann mich überall frei bewegen und überall unter den gleichen Bedingungen wie die „Einheimischen“ arbeiten, ohne dass ich dafür spezielle Genehmigungen brauche. -> Prinzip der Inländerbehandlung Ausnahmen: Militär, Polizei, Beamte, die im Hoheitsgebiet des Staates arbeiten.
Niederlassungsfreiheit:
Ich kann überall einen Betrieb gründen, kann überall meinen Wohnsitz aufschlagen, kann Grund und Boden kaufen,...
Ausnahmen: im Zusammenhang mit der Ausbildung, z.B. kann ich als Rechtsanwalt in Frankreich nur arbeiten, wenn ich fähig bin, auf Französisch einen Prozess zu führen.
Dienstleistungsverkehr:
Aufträge müssen EU-weit ausgeschrieben werden. Das betrifft den ganzen Transportsektor, den Fremdenverkehrs- und Freizeitsektor.
Kapitalverkehr:
bedeutete den ersten Schritt in Richtung Währungsunion. Jetzt kann man z.B. überall Konten eröffnen, so viel ins Ausland überweisen, wie man will, es gibt keine Devisenbeschränkungen mehr,...
Generelle Ausnahmen:
aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Moral oder Gesundheit sind Einschränkungen erlaubt, z.B. Einfuhrverbot von britischem Rindfleisch, Terrorbekämpfung, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Kinderporno= graphie. Die Kommission überprüft, ob die Einschränkungen gerechtfertigt sind.
2) Kompetenzerweiterung
Der EWG-Vertrag wurde zum Beispiel und das Kapitel „Forschung und technische Entwicklung“ (F&TE) erweitert. Klein- und Mittelbetriebe (KMUs, engl: SMEs) bekommen Geld für Forschungsprojekte, die Zusammenarbeit mit Drittländern wird gefördert, ebenso die Mobilität von Forschern. Rahmenprogramme, die mehrere Jahre umfassen, werden ins Leben gerufen.
Umweltpolitik:
zen trale Ziele wurden zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt, zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zur umsichtigen und rationellen Verwendung der Ressourcen gesetzt. Verursacherprinzip: wer den Schaden verursacht, muss ihn bezahlen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde erst später eingeführt.
3) Europäische politische Zusammenarbeit (EPZ)
Ziel: in außenpolitischen Grundfragen mit einer Stimme zu sprechen.
4) Reform der Organe
war nötig, um den Binnenmarkt zu verwirklichen.
Alter Beschlussfassungsprozess:
Kommission: Initiativmonopol – alle Vorschläge für gesetzliche Bestimmungen müssen von der Kommission kommen.
Ministerrat: trifft alle Entscheidungen nach Anhörung des Europäischen Parlaments.
Neu:
Kommission:
Kommissäre werden von den Staaten nominiert und (heute) vom Parlament gewählt. Das Parlament kann aber nur über die Kommission als ganzes entscheiden.
Ministerrat:
Stimmen sind gewichtet. Alle Entscheidungen, die den Binnenmarkt betreffen, können mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Davor wurden fast alle Entscheidungen einstimmig beschlossen (nur unwichtige mit qualifizierter Mehrheit). 2002: 87 Stimmen im Ministerrat, 27 Stimmen können einen Beschluss verhindern -> Sperrminorität.
Instrumente des Ministerrats:
- Ratsverordnungen: hat allgemeine Geltung, sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Das bedeutet, dass eine EU-Verordnung in jedem Mitgliedsstaat geltendes
Recht ist
-Entscheidungen: betrifft nur einen beschränkten, genau bezeichneten Adressatenkreis -> betrifft nur einen bestimmten Fall - Richtlinien: ist ein Rahmengesetz, das hinsichtlich des angestrebten Zieles verbindlich ist. Die Durchführung und die Wahl der Mittel zur Erreichung des Ziels ist den einzelnen Staaten überlassen
- Leitlinien und Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend
Europäisches Parlament:
- bekam 1974/75 das Haushaltsrecht (entscheidet seitdem über das Budget)
- das Wort „Anhörung“ (siehe oben) wurde durch „Zusammenarbeit“ ersetzt
- „aufschiebendes Veto“: Parlament ist dagegen -> Gesetz geht zurück an den Ministerrat, der dann einstimmig beschließen muss
VERTRAG VON AMSTERDAM
1997/1999
Das große Ziel, die Reform der Organe, wurde nicht erreicht.
1) Suspendierung
Im Fall schwerer und fortgesetzter Verletzungen der Grundsätze der Union können gewisse Mitgliedsrechte suspendiert werden. Der Europäische Rat stellt eine derartige Verletzung einstimmig fest, die Sanktionen werden mit qualifizierter Mehrheit bestimmt. Österreich: die bilateralen Sanktionen gegen Österreich waren nicht die Folge eines solchen Beschlusses, die EU-Staaten beschlossen einzeln, bilaterale Sanktionen zu verhängen.
2) Aufnahme des Beschäftigungstitels in den Vertrag
wegen hoher Arbeitslosenzahlen wurde die Schaffung neuer Arbeitsplätze als Schwerpunkt festgelegt. Es wurden Leitlinien erlassen, die jedoch nur pfehlungscharakter haben und somit nicht verpflichtend sind. Programme zur Schaffung von Arbeitsplätzen werden von der Union unterstützt.
3) Kompetenzerweiterung in den Bereichen Umwelt-, Verbraucher-, Tier-, Daten- und Grundrechtsschutzes
4) Genauere Definierung des Subsidiaritätsprinzips
= Dezentralisierungsprinzip: Entscheidungen werden auf der Ebene getroffen, auf der sie am wirksamsten sind. Das wurde hiermit rechtsverbindlich.
5) GASP (gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)
engere Zusammenarbeit auf diesem Gebiet wurde beschlossen, grundsätzlich bleibt es aber den einzelnen Staaten überlassen. Einführung eines „Mister GASP“ ~ Generalsekretär: im Moment Solana, vertritt in außenpolitischen Fragen die EU nach außen. Damit soll erreicht werden, dass die Union in wichtigen Dingen mit einer Stimme spricht.
6) Sicherheitspolitik – „Petersberger Aufgaben“
humanitäre Aufgaben, Rettungseinsätze, friedenserhaltende und friedenschaffende Maßnahmen – wurden im Vertrag verankert.
7) Änderungen in der Asyl-, Flüchtlings-, Einwanderungs- und Visapolitik
Das Schengener Abkommen über die Abschaffung der Kontrollen an den Grenzen innerhalb der EU wurde in den Vertrag aufgenommen.
8) Integration des Sozialprogramms in den Vertrag
9) Integration des Schengener Abkommens in den Vertrag Grenzkontrollen an den Innengrenzen der EU fallen weg. Island und Norwegen sind zwar nicht Mitglieder der Union, haben aber auch das Schengener Abkommen unterzeichnet.
10) Rolle der Westeuropäischen Union wurde unterstrichen
11) Flexibilitätsklausel
einzelne Gruppen von Staaten können mit Nicht-EU-Mitgliedern (z.B. Lateinamerika) Verträge abschließen, es muss nicht die ganze Union sein. Dies gilt nur für die erste Säule (Wirtschafts- und Währungsunion) und darf nicht zu einer Diskriminierung der anderen Mitglieder führen.
12) Verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz -> EUROPOL
VERTRAG VON NIZZA
1999
Ist noch nicht in Kraft. Sollte den Boden für die Erweiterung ebnen, also die Organe reformieren.
Folgende Einigungen wurden erzielt:
- die MOEL-Staaten und andere werden in den Erweiterungsprozess aufgenommen
- die Organe werden sich nach der Erweiterung anders zusammensetzen
1.Europäisches Parlament
der Kompetenzbereich des Europäischen Parlaments wird erweitert; momentane Zahl an Abgeordneten: 626 (15 Staaten), die momentane Zahl soll auf 535 reduziert werden, damit später mehr aufgestockt werden kann (maximal 732 Abgeordnete, wenn die EU einmal 27 Mitglieder hat). Die Zahl der luxemburgischen und der deutschen Abgeordneten wird nicht reduziert.
2.Ministerrat
heute: 87 Stimmen (gewichtet), 27 Stimmen bilden eine Sperrminorität. ab 2005: Stimmengewichtung wird verlagert; ein Beschluss muss von der Mehrheit der Staaten unterstützt werden und 62% der Bevölkerung repräsentieren – es reicht also nicht mehr einfach nur qualifizierte Mehrheit an Stimmen aus.
Die Stimmenanzahl für qualifizierte Mehrheit steht noch nicht fest.
3.Kommission
soll nicht größer werden, aber wenn die Zahl der Kommissäre nicht erhöht wird, können nicht alle Mitglieder vertreten sein. ab 2005: nur mehr 1 Kommissar pro Staat, die großen Staaten müssen einen Kommissar abgeben. Nach Unterzeichnung des 27. Staates beschließt der Ministerrat: Zahl der Mitglieder der Kommission, ein System der gleichberechtigten Rotation und die Mitglieder der Kommission.
4.Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen dürfen beide nicht mehr als jeweils 350 Mitglieder haben.
POST – NIZZA – PROZESS
Konvent wurde Februar 2002 einberufen und soll ein Programm für die Erweiterung und die Reform der Union präsentieren. Der Konvent besteht aus Regierungsvertretern, Abgeordneten und Vertretern der 13 Beitrittskandidaten (besitzen jedoch kein Stimmrecht). Präsident des Konvents: Valerie (?) Giscard d’Estaing Ziele:
- Umgestaltung der Union
- Ausarbeitung eines Verfassungsvertrags
- genauere Definition des Subsidiaritätsprinzips (Neuverteilung der Aufgaben)
- Ausbau der Rechte der Unionsbürger
- Stärkung des Europäischen Parlaments und der Kommission
- neue Initiativen in der GASP
- Neugestaltung der Verträge
- Entscheidungen im Ministerrat sollen durchsichtiger und verständlicher gemacht werden
KOPENHAGENER KRITERIEN
wurden 1993 auf einer Sitzung des Europäischen Rats in Kopenhagen aufgestellt. Es gibt 13 Beitrittskandidaten, mit denen die Verhandlungen schon begonnen haben.
1. Erweiterungsrunde: Estland, Polen, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. -> Verhandlungen seit 1997
2. Erweiterungsrunde: Lettland, Litauen, Malta, Bulgarien, Slowakei, Rumänien. -> Verhandlungen seit 1998
Die Verhandlungen mit der Türkei haben noch nicht begonnen, ihr wurde aber der Status eines Kandidaten verliehen.
Plan:
2004 – Aufnahme von 10 neuen Mitgliedern.
Kosten der Erweiterung für den Zeitraum 2004-2006: ca. 40 Milliarden Euro.
- Wer soll das bezahlen?
Die Staaten müssen ca. 90 000 Seiten Gemeinschaftsrecht übernehmen und umsetzen.
- Zeitgerecht möglich?
Kriterien:
- 90 000 Seiten Acquis übernehmen (UND umsetzen)
- Institutionelle Stabilität nachweisen (demokratische und rechtsstaatliche Systeme)
- Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Schutz von Minderheiten
- funktionsfähige Marktwirtschaft (die in der Lage ist, dem Wettbewerbsdruck innerhalb der Union standzuhalten)
- Fähigkeit nachweisen, dass sie die Verpflichtungen, die aus der Mitgliedschaft erwachsen, erfüllen können.
- Sie müssen die Ziele der politischen und der wirtschaftlichen Union zu ihren eigenen machen
Hilfsprogramme:
seit 1993 / 1994 für die MOEL-Staaten. z.B. PHARE – Poland and Hungary Assistance to the Restructuring of the Economy. Heranführungsstrategie / pre-accession strategy -> Assoziationsabkommen (“Europaabkommen”), die den Staaten helfen sollen, die Voraussetzungen zu erfüllen.
SAPARD – Special Accession Program for Agriculture and Rural Development.
EUROPÄISCHE FREIHANDELSORGANISATION
EFTA
(European Free Trade Association)
Innerhalb der OEEC gab es Staaten, die nicht für eine starke Integration in einer supranationalen Organisation waren. Daher schlossen sie sich zur EFTA zusammen.
Die EFTA wurde 1960 gegründet und hat ihren Sitz in Genf. Der Rat trifft alle Entscheidungen (einstimmig) und setzt Ausschüsse ein.
Mitglieder: Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Großbritannien, Dänemark, Island (assoziiertes Mitglied), Finnland (anfangs auch nur assoziiertes Mitglied).
Ziel: Errichtung einer Freihandelszone, innerhalb derer es keine Zölle oder mengenmäßigen Beschränkungen gibt.
Die Zölle gegenüber Drittländern wurden individuell von den Staaten festgesetzt -> Unterschied zur EWG! Um zu verhindern, dass Nicht-Mitglieder ihre Waren über das Land, das die niedrigsten Außenzölle hat, in die EFTA transportieren und dann innerhalb der EFTA von Zöllen befreit sind, wurden die sogenannten Ursprungsregeln festgelegt.
Ursprungsregeln: Nur die Waren können innerhalb der EFTA zum Nullzoll gehandelt werden, die auch ihren Ursprung in der EFTA haben.
Kriterien:
1) Produkt stammt zu 100 % aus der Zone
2) Verarbeitungskriterium: Rohmaterial wird importiert, aber in der Zone
verarbeitet.
3) 50 % des Exportpreises müssen aus der EFTA stammen.
Mindestens eines dieser Kriterien muss erfüllt werden.
Nachweis:
1) Ursprungserklärung: wird vom Letzterzeuger ausgestellt
2) Ursprungszeugnis: wird von einer staatlichen Stelle (Handelskammer) ausgestellt.
Mit den Jahren hat die EFTA an Mitgliedern verloren. Schweden, Österreich, Dänemark, Portugal und GB sind der EU beigetreten. Liechtenstein kam dazu.
Heutige Mitglieder: Liechtenstein, Schweiz, Island, Norwegen.
NORDISCHER RAT
Auf Grund ihrer gemeinsamen Geschichte und verhältnismäßig isolierten Lage haben die skandinavischen Länder immer schon eine enge Zusammenarbeit praktiziert.
1952: Gründung des Nordischen Rats. Mitglieder: Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Island, dazugehörige Inseln.
Ziele und Arbeitsbereiche:
- Abstimmung der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturpolitik
- Außenpolitik spielt nur eine Nebenrolle
- Verteidigungspolitik ist ausgeschlossen – Dänemark, Island und
Norwegen sind NATO-Mitglieder, Schweden ist neutral und Finnland hatte
zum damaligen Zeitpunkt mit der UdSSR einen Freundschaftsvertrag
geschlossen
- Zusammenschluss der dänischen, norwegischen und schwedischen Luftfahrtgesellschaften zur SAS (Scandinavian Airlines System)
- gemeinsame Produktion von Fernsehsendungen (NORDVISION), da die
skandinavischen Sprachen sehr ähnlich sind -> Originalsprache mit
Untertiteln
- Nordische Kulturkommission (z.B. Nordische Kulturhäuser)
- Passunion (innerhalb der Skand. Länder ist das Reisen ohne Pass möglich)
- Postunion (überall Inlandstarif)
- Freier Arbeitsmarkt, Freizügigkeit der Arbeitskräfte
- Bildung (Stipendien, Lehrer-, Schüler-, Studentenaustausch)
Der Nordische Rat existiert weiterhin.
Island und Norwegen sind zwar keine EU-Mitglieder, aber Mitglieder des Schengener Abkommens.