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Europäische Union
Dátum pridania: | 30.11.2002 | Oznámkuj: | 12345 |
Autor referátu: | 810221 | ||
Jazyk: | Počet slov: | 1 612 | |
Referát vhodný pre: | Stredná odborná škola | Počet A4: | 7 |
Priemerná známka: | 2.99 | Rýchle čítanie: | 11m 40s |
Pomalé čítanie: | 17m 30s |
Das Organ hatte früher nur beratende Funktion, erhielt aber durch den Vertrag über die Europäische Union neuen Einfluss. Es hat Kontrollbefugnisse über Kommission und Rat, Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsverfahren sowie Haushaltsbefugnisse, und es kann auch gesetzgeberische Impulse geben. Das Hauptorgan tagt im Allgemeinen eine Woche im Monat in Straßburg (Frankreich) im Palais de l’Europe, doch der größte Teil der Ausschussarbeit wird in Brüssel (Belgien) geleistet. Das Sekretariat sitzt in Luxemburg. Die Sitzungen sind öffentlich, Debatten und Entschließungen werden in elf europäischen Sprachen veröffentlicht. Die 626 Sitze werden nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedsstaaten verteilt. Der Europäische Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof ist die letzte Instanz bei allen Rechtsfragen der EU. Das Gericht setzt sich aus 15 Richtern zusammen, die für sechs Jahre ernannt werden. Aus jedem Land muss mindestens ein Richter vertreten sein. Das Gericht befasst sich mit Streitfällen zwischen Mitgliederregierungen und EU-Einrichtungen, Streitfällen innerhalb der EU und mit Berufungen gegen EG-Beschlüsse und -Entscheidungen.
Die Erweiterung dir Europäischen Union
Am 13. Dezember 1997 beschloss die EU sich nach Osten zu öffnen. Der Erweiterungsprozess wird stufenweise und in einem vom Stand der Vorbereitung der einzelnen Bewerberstaaten abhängigen Tempo verlaufen. Jedes Land, das in die EU eintreten will, das mit der EU einen Associationvertrag unterschrieben hat, muss seine Legislative mit der Legislative der EU harmonisieren und annähern. Die Europäische Kommission hat dieses Recht in 31 Verhandlungskapitels verteilt. Verhandlungsposition ist ein offizielles Dokument, das zu jedem Verhandlungskapitel ausgearbeitet wird. Hier wirt beurteilt, wie jedes Eintrittsland die Bedingungen des einzelnen Verhandlungs-kapitels ausgefüllt hat. Zum Tag des Beitritts muss das Land ganzes gemeinsames Recht, Politik, Pflichten, Prinzipen usw. annehmen.
Die Mitgliedkandidaten sind: Polen, Tschechei, Slowakei, Ungarn, Slowenien, drei baltischen Staaten, Bulgarien, Rumänien, Cyprus und auch Türkei, aber sie ist bei Beitrittsverhandlungen noch nicht beteiligt.
Die ersten Kandidaten werden wahrscheinlich im Jahr 2004 beitreten. Quellen: Die Europäische Einigung /Dr. Klaus-Dieter Borchardt,1995/
Europa in Lektionen /Pascal Fontaine, 1998/.
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