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Europäische Union

Die Europäische Union ist eine europäische supranationale Organisation mit folgenden Zielsetzungen: eine immer engere Union der Völker Europas, ein ausgewogener und dauerhafter wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt (Raum ohne Binnengrenzen, Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt), die Erhaltung einer eigenen Identität im nationalen Bereich bei gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Prinzipien hierbei sind die Achtung vor der nationalen Identität der Mitgliedsstaaten mit demokratischen Regierungssystemen, die Achtung der Grundrechte entsprechend der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte (1950) und die Achtung der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechtes. Der Vertrag über die Europäische Union trat am 1. November 1993 in Kraft, als die zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) – Belgien (Belgique), Dänemark (Danmark), Frankreich (France), Deutschland, Großbritannien (Great Britain), Griechenland (Hellás), Irland (Ireland), Italien (Italia), Luxemburg (Luxembourg), die Niederlande (Nederland), Portugal und Spanien (España) – den Vertrag, auch Vertrag von Maastricht genannt, ratifizierten. Dieses von den Mitgliedern bereits 1992 in Maastricht in den Niederlanden unterzeichnete Abkommen machte die Länder automatisch zu Mitgliedern der EU. Bis heute haben auch Österreich, Schweden (Sverige) und Finnland (Suomi) den Vertrag ratifiziert, so dass die EU nun 15 Mitgliedstaaten zählt. Es haben auch 10 Staaten von Mittel und Osteuropa, Cyprus und Türkei bereits eine Mitgliedschaft bei der Europäischen Union beantragt.
Durch den Vertrag über die Europäische Union erhielten die Bürger jedes Mitgliedstaates zusätzlich zu ihrer jeweiligen nationalen Bürgerschaft die europäischen Bürgerrechte (Unionsbürgerschaft). Die Zoll- und Einwanderungsabkommen wurden erweitert, um den Bürgern größere Wahlfreiheit zu geben, in welchem Land sie leben bzw. arbeiten möchten. Außerdem wurden die Grenzkontrollen gelockert. Eine gemeinsame Währung EURO ist im Jahre 1999 geschaffen worden.

Die Etappen der Europäischen Einigung.

Die Europäische Union in ihrer Form von heute ist das Ergebnis der unermüdlichen Arbeit, die die Förderer der europäischen Gedankens seit 1950 geleistet haben.

Am Anfang zwei Franzosen – der Staatsbeamte Jean Monnet und der Außenminister Robert Schuman – waren der Auffassung, Frankreich und Deutschland könnten ihre lang bestehenden Gegensätze überwinden, wenn man ihnen wirtschaftliche Anreize zu einer Zusammenarbeit bieten würde. Im Mai 1950 schlug Schuman eine gemeinsame Einrichtung vor, die die Kohle- und Stahlindustrie in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich regeln bzw. koordinieren sollte. Die Mitgliedschaft war auch für andere westeuropäische Länder offen. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Niederlande, von Belgien, Italien und Luxemburg begrüßten diesen Vorschlag. Neben Frankreich unterzeichneten diese fünf Länder 1951 den so genannten Vertrag von Paris. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde 1951 gegründet, der Vertrag am 25. Juli 1952 ratifiziert. Die britische Regierung stellte sich gegen die supranationale Arbeitsweise der geplanten EGKS und entschloss sich gegen einen Beitritt.
Im Juni 1955 einigten sich die Außenminister der sechs Nationen darauf, die Möglichkeiten für eine weitergehende wirtschaftliche Einigung zu untersuchen. Dies führte im März 1957 in Rom zu zwei Vertragsabschlüssen, den Römischen Verträgen, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. EURATOM) geschaffen wurden. Die EAG hatte nur geringe Bedeutung, da die nationalen Regierungen weiterhin die Kontrolle über ihre Atomprogramme behielten.

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

Wirtschaftlich sollten durch den EWG-Vertrag innerhalb von zwölf Jahren folgende Ziele erreicht werden: die Abschaffung von Handelsbarrieren zwischen den Mitgliedernationen, die Entwicklung gemeinsamer Zölle für Importe aus Ländern, die nicht zur EWG gehörten, sowie die Einrichtung einer gemeinsamen Politik zur Verwaltung und Unterstützung der Landwirtschaft. Politisch stärkte der Vertrag die Rolle der nationalen Regierungen mehr als der frühere EGKS-Vertrag. Er sah jedoch nicht vor, dass die EWG mit zunehmender wirtschaftlicher Einigung auch verstärkt supranational arbeiten solle. Die Europäische Gemeinschaft

Die im EWG-Vertrag festgelegten wirtschaftlichen Grundsätze wurden nach und nach in die Praxis umgesetzt, und im Juli 1967 schlossen sich die drei Gemeinschaften (EWG, EGKS und EAG) unter dem gemeinsamen Dach der Europäischen Gemeinschaft zusammen. Im Januar 1972 wurden nach fast zweijährigen Verhandlungen Beitrittsverträge unterzeichnet, die die Aufnahme von vier Bewerberländern zum 1. Januar 1973 vorsahen. Großbritannien, Irland und Dänemark wurden planmäßig aufgenommen. Norwegen sprach sich jedoch in einer Volksabstimmung gegen die Mitgliedschaft aus. Griechenland trat der EG 1981 bei.

Ihm folgten 1986 nach achtjährigen Verhandlungen Spanien und Portugal.

Das Europäische Währungssystem (EWS)

Die Einführung des Europäischen Währungssystems im März 1979 war ein erster Schritt in Richtung Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Das EWS sollte die Umtauschkurse stabilisieren und die Inflation eindämmen, indem es Schwankungen nur innerhalb kleiner Abweichungen von einem Mittelkurs erlaubte. Man führte eine gemeinsame künstliche europäische Währungseinheit (englisch: European Currency Unit, ECU) ein, mit der man die mittleren Umtauschkurse festsetzen konnte. In den ECU gehen alle EG-Währungen ein. Sie werden nach der wirtschaftlichen Bedeutung ihres Landes gewichtet. Übersteigen Währungen die Grenze der Schwankungsbereiche, die bei 2,25 Prozent liegt, so müssen die Zentralbanken der jeweiligen Länder durch Verkauf der stärkeren Währung und Ankauf der schwächeren einschreiten. Das EWS verpflichtet auch die Mitgliederregierungen dazu, entsprechende wirtschaftspolitische Schritte zu unternehmen, um eine andauernde Abweichung vom Mittelkurs zu verhindern. Das EWS trug zu niedrigeren Inflationsraten innerhalb der EG bei und verminderte die wirtschaftlichen Auswirkungen der weltweiten Währungsschwankungen in den achtziger Jahren. Weltwirtschaftlich soll so mit dem EWS ein dritter Währungsblock neben US-Dollar und japanischem Yen entstehen, um auch das internationale Wirtschafts- und Währungssystem zu stabilisieren.

Europäischer Binnenmarkt

Die wichtigsten Fortschritte in der EG während der achtziger Jahre wurden auf dem Weg zum europäischen Binnenmarkt erzielt. Die Entwicklung zum Binnenmarkt geschah unter der Führung des ehemaligen französischen Finanzministers Jacques Delors, der 1985 Vorsitzender der Europäischen Kommission wurde. Auf ihrem Gipfeltreffen in Mailand (Italien) legte die Kommission einen Siebenjahresplan vor, in dem fast alle Handelsbarrieren zwischen den Mitgliedsstaaten aufgehoben werden sollten. Der Europäische Rat nahm den Plan an. Das Ziel, bis zum 31. Dezember 1993 einen europäischen Binnenmarkt zu schaffen, beschleunigte Reformen in der EG und verstärkte die Zusammenarbeit und die Einigung zwischen den Mitgliedsstaaten. Schließlich führte es zur Bildung der Europäischen Union.

Der Vertrag über die Europäische Union

Vertreter aller EG-Länder handelten 1991 den Vertrag über die Europäische Union aus. Im Dezember traf sich der Europäische Rat in Maastricht (Niederlande), um einen Entwurf zu besprechen. Nach intensiven Verhandlungen zwischen den Mitgliedern unterzeichnete der Europäische Rat am 7. Februar 1992 den endgültigen Vertrag.

Eine Vertragsklausel sah vor, dass die Wahlberechtigten eines jeden Mitgliedsstaates in einer Volksabstimmung der Europäischen Union zustimmen mussten. Der Vertrag von Maastricht wurde im Oktober 1993 ratifiziert. Mit In-Kraft-Treten des Vertrags am 1. November war die Europäische Union gegründet.

Die Organe der EU

Das Recht, Entscheidungen zu treffen, teilt sich in der EU zwischen supranationalen europäischen Organen (Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union (Ministerrat), Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof) und den Regierungen der Mitgliedsstaaten auf.

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU. Sie besteht aus 20 von den Mitgliedstaaten und mit Zustimmung des Parlaments ernannten Mitgliedern und einem nach dem gleichen Verfahren ernannten Präsidenten. Die Europäische Kommission wacht über die korrekte Anwendung der Vertragsbestimmungen und der Entscheidungen der Gemeinschaftsorgane. Sie macht ebenso Vorschläge zur Politik und legt sie dem Ministerrat vor. Außerdem vertritt die Europäische Kommission die EU in Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Ländern oder internationalen Organisationen. Die Kommission verwaltet die Gelder und Programme der EU und vergibt Hilfsleistungen an andere Länder. Von den Weisungen der Regierung unabhängig, unterliegen die Kommissionsmitglieder der Kontrolle des Europäischen Parlaments.

Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Der Ministerrat ist das wichtigste gesetzgebende Organ der EU und setzt sich aus Ministern der Mitgliedsstaaten zusammen. Die Zusammensetzung kann sich nach dem Sachgebiet ändern. Dem Rat steht der Ausschuss der ständigen Vertreter (ASTV), auch kleiner Ministerrat genannt, zur Verfügung. Er besteht aus ständigen Vertretern (Botschaftern) jedes Mitgliedslandes. Außerdem wird er von Arbeitsgruppen und dem Generalsekretariat unterstützt.

Der Europäische Rat

Mindestens einmal alle sechs Monate ruft das Land, das den Vorsitz im Ministerrat besitzt (also der Präsident), alle Regierungsoberhäupter der Mitgliedsstaaten zu einem Gipfeltreffen zusammen. Sie werden von den Außenministern und einem Mitglied der Kommission unterstützt. Diese Versammlung nennt sich Europäischer Rat. Seit 1975 werden die Gipfel regelmäßig abgehalten. 1987 wurde der Europäische Rat offizieller Bestandteil der EU.

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der EU, dessen Mitglieder direkt von den Bürgern der Mitgliedsstaaten für ein Mandat von fünf Jahren gewählt werden.

Das Organ hatte früher nur beratende Funktion, erhielt aber durch den Vertrag über die Europäische Union neuen Einfluss. Es hat Kontrollbefugnisse über Kommission und Rat, Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsverfahren sowie Haushaltsbefugnisse, und es kann auch gesetzgeberische Impulse geben. Das Hauptorgan tagt im Allgemeinen eine Woche im Monat in Straßburg (Frankreich) im Palais de l’Europe, doch der größte Teil der Ausschussarbeit wird in Brüssel (Belgien) geleistet. Das Sekretariat sitzt in Luxemburg. Die Sitzungen sind öffentlich, Debatten und Entschließungen werden in elf europäischen Sprachen veröffentlicht. Die 626 Sitze werden nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedsstaaten verteilt. Der Europäische Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof ist die letzte Instanz bei allen Rechtsfragen der EU. Das Gericht setzt sich aus 15 Richtern zusammen, die für sechs Jahre ernannt werden. Aus jedem Land muss mindestens ein Richter vertreten sein. Das Gericht befasst sich mit Streitfällen zwischen Mitgliederregierungen und EU-Einrichtungen, Streitfällen innerhalb der EU und mit Berufungen gegen EG-Beschlüsse und -Entscheidungen.

Die Erweiterung dir Europäischen Union

Am 13. Dezember 1997 beschloss die EU sich nach Osten zu öffnen. Der Erweiterungsprozess wird stufenweise und in einem vom Stand der Vorbereitung der einzelnen Bewerberstaaten abhängigen Tempo verlaufen. Jedes Land, das in die EU eintreten will, das mit der EU einen Associationvertrag unterschrieben hat, muss seine Legislative mit der Legislative der EU harmonisieren und annähern. Die Europäische Kommission hat dieses Recht in 31 Verhandlungskapitels verteilt. Verhandlungsposition ist ein offizielles Dokument, das zu jedem Verhandlungskapitel ausgearbeitet wird. Hier wirt beurteilt, wie jedes Eintrittsland die Bedingungen des einzelnen Verhandlungs-kapitels ausgefüllt hat. Zum Tag des Beitritts muss das Land ganzes gemeinsames Recht, Politik, Pflichten, Prinzipen usw. annehmen.
Die Mitgliedkandidaten sind: Polen, Tschechei, Slowakei, Ungarn, Slowenien, drei baltischen Staaten, Bulgarien, Rumänien, Cyprus und auch Türkei, aber sie ist bei Beitrittsverhandlungen noch nicht beteiligt.
Die ersten Kandidaten werden wahrscheinlich im Jahr 2004 beitreten. Quellen: Die Europäische Einigung /Dr. Klaus-Dieter Borchardt,1995/
Europa in Lektionen /Pascal Fontaine, 1998/.

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