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Japan
Dátum pridania: | 17.11.2002 | Oznámkuj: | 12345 |
Autor referátu: | mery | ||
Jazyk: | Počet slov: | 1 488 | |
Referát vhodný pre: | Stredná odborná škola | Počet A4: | 6.1 |
Priemerná známka: | 2.96 | Rýchle čítanie: | 10m 10s |
Pomalé čítanie: | 15m 15s |
Unternehmungen angewiesen, wodurch diese an Macht gewannen.
Die wichtige Rolle, die die Militäraristokratie aus den Prov. (Bushi oder Samurai) in den Staatsgeschäften zu spielen begann, und das Entstehen einer zentralen Militärbehörde mit weiten Machtbefugnissen im zivilen Bereich (Shogunat) bewirkten gegen Ende des 12.)Jh. grundlegende Veränderungen in der jap. Gesellschaft und ihrer Regierungsform. Zur Umgehung des Hofes errichteten die Shogune (Kronfeldherren) in Kamakura ein neues Militärhauptquartier. Mit der Errichtung des erbl. Tokugawa- oder Edoshogunats (1603–1867) durch Tokugawa Ieyasu (*1542, †)1616) begann eine Friedensperiode, in der Verwaltung und Lehnswesen neu geordnet wurden. Der wirtschaftl. Aufstieg ließ eine städt.-bürgerl. Kultur entstehen. Die Bevölkerung war in vier Stände gegliedert: die schwerttragenden Samurai (Staats- und Kriegsdienst, Priester, Gelehrte, Ärzte, Künstler); Bauern, die ihr Land pachteten und beträchtl. Abgaben zu entrichten hatten; Handwerker; Kaufleute. Den Versuchen auswärtiger Mächte, Zutritt in das Land zu erhalten, setzte J. Widerstand entgegen. Erst als 1853 ein amerikan. Geschwader in der Tokiobucht erschien, war die jap. Regierung zu Verhandlungen bereit. Dem erzwungenen Freundschafts- und Handelsvertrag von Kanagawa (1854) folgten ähnl. Verträge mit den europ. Großmächten. In J. verbreitete sich eine fremdenfeindl. Stimmung, die in schweren Auseinandersetzungen gipfelte.
Von der Meijireform zum 2.)Weltkrieg: Der letzte Shogun trat 1867 zurück; Kaiser Meiji (« 1867/68–1912) bildete eine provisor. Regierung, führte umfassende Reformen durch und verlegte die Hauptstadt 1869 nach Edo (heute Tokio). Mit der Auflösung der Territorialherrschaften entstand an Stelle des Feudalstaates eine absolute Monarchie. Heerwesen, Justiz und Verwaltung wurden nach europ. Vorbild umgestaltet, Technik und kapitalist. Organisationsformen in kürzester Zeit übernommen. Der Schlussstein dieser Meijireform (Meiji ›aufgeklärte Regierung‹) war die Einführung einer neuen Verfassung (1889), die J. zur konstitutionellen Monarchie (jedoch mit noch sehr beschränktem Zensuswahlrecht) machte. 1890 wurde das erste Parlament einberufen. Außenpolitisch verschärften sich die Spannungen mit China bis zum Krieg (1894/95), den J. gewann. China musste u.)a. Taiwan und die Pescadoresinseln abtreten. 1899 wurden die letzten Exterritorialrechte in J. aufgehoben. Nach seinem Sieg im Russ.-Jap. Krieg (1904/05) konnte J. seine Machtposition in O-Asien ausbauen (1910 Annexion Koreas, Einflusszone in der Mandschurei). Im 1.)Weltkrieg erweiterte J. als Verbündeter Großbrit.