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Europäische Union
Dátum pridania: | 30.11.2002 | Oznámkuj: | 12345 |
Autor referátu: | 810221 | ||
Jazyk: | Počet slov: | 1 612 | |
Referát vhodný pre: | Stredná odborná škola | Počet A4: | 7 |
Priemerná známka: | 2.99 | Rýchle čítanie: | 11m 40s |
Pomalé čítanie: | 17m 30s |
Am Anfang zwei Franzosen – der Staatsbeamte Jean Monnet und der Außenminister Robert Schuman – waren der Auffassung, Frankreich und Deutschland könnten ihre lang bestehenden Gegensätze überwinden, wenn man ihnen wirtschaftliche Anreize zu einer Zusammenarbeit bieten würde. Im Mai 1950 schlug Schuman eine gemeinsame Einrichtung vor, die die Kohle- und Stahlindustrie in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich regeln bzw. koordinieren sollte. Die Mitgliedschaft war auch für andere westeuropäische Länder offen. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Niederlande, von Belgien, Italien und Luxemburg begrüßten diesen Vorschlag. Neben Frankreich unterzeichneten diese fünf Länder 1951 den so genannten Vertrag von Paris. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde 1951 gegründet, der Vertrag am 25. Juli 1952 ratifiziert. Die britische Regierung stellte sich gegen die supranationale Arbeitsweise der geplanten EGKS und entschloss sich gegen einen Beitritt.
Im Juni 1955 einigten sich die Außenminister der sechs Nationen darauf, die Möglichkeiten für eine weitergehende wirtschaftliche Einigung zu untersuchen. Dies führte im März 1957 in Rom zu zwei Vertragsabschlüssen, den Römischen Verträgen, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. EURATOM) geschaffen wurden. Die EAG hatte nur geringe Bedeutung, da die nationalen Regierungen weiterhin die Kontrolle über ihre Atomprogramme behielten.
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Wirtschaftlich sollten durch den EWG-Vertrag innerhalb von zwölf Jahren folgende Ziele erreicht werden: die Abschaffung von Handelsbarrieren zwischen den Mitgliedernationen, die Entwicklung gemeinsamer Zölle für Importe aus Ländern, die nicht zur EWG gehörten, sowie die Einrichtung einer gemeinsamen Politik zur Verwaltung und Unterstützung der Landwirtschaft. Politisch stärkte der Vertrag die Rolle der nationalen Regierungen mehr als der frühere EGKS-Vertrag. Er sah jedoch nicht vor, dass die EWG mit zunehmender wirtschaftlicher Einigung auch verstärkt supranational arbeiten solle. Die Europäische Gemeinschaft
Die im EWG-Vertrag festgelegten wirtschaftlichen Grundsätze wurden nach und nach in die Praxis umgesetzt, und im Juli 1967 schlossen sich die drei Gemeinschaften (EWG, EGKS und EAG) unter dem gemeinsamen Dach der Europäischen Gemeinschaft zusammen. Im Januar 1972 wurden nach fast zweijährigen Verhandlungen Beitrittsverträge unterzeichnet, die die Aufnahme von vier Bewerberländern zum 1. Januar 1973 vorsahen. Großbritannien, Irland und Dänemark wurden planmäßig aufgenommen. Norwegen sprach sich jedoch in einer Volksabstimmung gegen die Mitgliedschaft aus. Griechenland trat der EG 1981 bei.
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