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Europäische Union
Dátum pridania: | 30.11.2002 | Oznámkuj: | 12345 |
Autor referátu: | Falti | ||
Jazyk: | Počet slov: | 793 | |
Referát vhodný pre: | Stredná odborná škola | Počet A4: | 3.5 |
Priemerná známka: | 2.95 | Rýchle čítanie: | 5m 50s |
Pomalé čítanie: | 8m 45s |
Eine gemeinsame Währung EURO ist im Jahre 1999 geschaffen worden.
Europäische Union (EU):
EU der 6 (1958): Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
EU der 9 (1973): + Dänemark, Großbritannien, Irland
EU der 10 (1981): + Griechenland
EU der 12 (1986): + Portugal, Spanien
EU der 15 (1995): + Finnland, Österreich, Schweden
Die Europäische Union ist eine europäische supranationale Organisation mit folgenden Zielsetzungen:
· Einführung einer Unionsbürgerschaft (Grundrechte, Freizügigkeit, Bürgerrechte und politische Rechte)
· Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht (Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres)
· Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts (Binnenmarkt, Euro, die gemeinsame Währung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Regionale Entwicklung, Umweltschutz)
· Einheitliches Auftreten Europas in der Welt (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Die Europäische Union in der Welt)
Die Organe der EU:
Die der EU zugewiesenen Aufgaben werden nach dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit durch folgende fünf Institutionen wahrgenommen, die jeweils spezifische Aufgaben haben:
Das Europäische Parlament - das einzige Organ der EU, dessen Mitglieder direkt von den Bürgern der Mitgliedsstaaten für ein Mandat von fünf Jahren gewählt werden. Das Organ hatte früher nur beratende Funktion, erhielt aber durch den Vertrag über die Europäische Union neuen Einfluss. Es hat Kontrollbefugnisse über Kommission und Rat, Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsverfahren sowie Haushaltsbefugnisse, und es kann auch gesetzgeberische Impulse geben. Das Hauptorgan tagt im Allgemeinen eine Woche im Monat in Straßburg (Frankreich) im Palais de l’Europe, doch der größte Teil der Ausschussarbeit wird in Brüssel (Belgien) geleistet. Das Sekretariat sitzt in Luxemburg. Die Sitzungen sind öffentlich, Debatten und Entschließungen werden in elf europäischen Sprachen veröffentlicht. Die 626 Sitze werden nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedsstaaten verteilt.
Der Rat der Europäischen Union - Der Ministerrat ist das wichtigste gesetzgebende Organ der EU und setzt sich aus Ministern der Mitgliedsstaaten zusammen. Die Zusammensetzung kann sich nach dem Sachgebiet ändern. Dem Rat steht der Ausschuss der ständigen Vertreter (ASTV), auch kleiner Ministerrat genannt, zur Verfügung. Er besteht aus ständigen Vertretern (Botschaftern) jedes Mitgliedslandes. Außerdem wird er von Arbeitsgruppen und dem Generalsekretariat unterstützt.
Die Europäische Kommission - das Exekutivorgan der EU. Sie besteht aus 20 von den Mitgliedstaaten und mit Zustimmung des Parlaments ernannten Mitgliedern und einem nach dem gleichen Verfahren ernannten Präsidenten. Die Europäische Kommission wacht über die korrekte Anwendung der Vertragsbestimmungen und der Entscheidungen der Gemeinschaftsorgane. Sie macht ebenso Vorschläge zur Politik und legt sie dem Ministerrat vor. Außerdem vertritt die Europäische Kommission die EU in Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Ländern oder internationalen Organisationen. Die Kommission verwaltet die Gelder und Programme der EU und vergibt Hilfsleistungen an andere Länder. Von den Weisungen der Regierung unabhängig, unterliegen die Kommissionsmitglieder der Kontrolle des Europäischen Parlaments.
Der Europäische Gerichtshof - die letzte Instanz bei allen Rechtsfragen der EU. Das Gericht setzt sich aus 15 Richtern zusammen, die für sechs Jahre ernannt werden. Aus jedem Land muss mindestens ein Richter vertreten sein.
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