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Voraussetzungen des Nationalsozialismus und Scheitern der Weimarer Republik
Dátum pridania: | 23.11.2002 | Oznámkuj: | 12345 |
Autor referátu: | stepnakoza | ||
Jazyk: | Počet slov: | 906 | |
Referát vhodný pre: | Stredná odborná škola | Počet A4: | 3.9 |
Priemerná známka: | 2.95 | Rýchle čítanie: | 6m 30s |
Pomalé čítanie: | 9m 45s |
Am wirkungsvollsten operierten bis 1933 die örtlichen SA-Trupps mit ihren Propagandamärschen, bei der Störung oder Sprengung gegnerischer Versammlungen und im Straßenkampf. Die SA wurde zu einem Instrument der Drohung und Einschüchterung, das im politischen Bereich konkurrenzlos dastand, für einen Einsatz gegen die staatlichen Sicherheitskräfte aber kaum geeignet wäre.
Der 1. Weltkrieg, die Wirtschaftskrise, die Arbeitslosigkeit und die politische Demokratisierung hatten im Bürger- und Kleinbürgertum schon frühe Existenzängste hervorgerufen, die eine Abkehr von der Weimarer Republik bewirkten. Die Bevölkerung wurde nun eher für die Propaganda der Nationalsozialisten empfänglich. Immer mehr Menschen verloren das Vertrauen in den demokratischen Staat und die von ihnen bisher gewählten liberalen und konservativen Parteien. Angesichts der materiellen Not und der sonst ausweglos erscheinenden Lage genügte es vielen, daß die NSDAP ihre positiven Ziele nur in radikalen Parolen ausdrückte, nicht aber in konkreten Sachprogrammen. Übernahme und Sicherung der Macht
Erste grundlegende Maßnahmen Hitlers Anfang Februar ´33 waren die Auflösung des Reichstags, dem die konservativen Regierungspartner zustimmten, und die Veränderung der Machtverhältnisse in Preußen. In einer Neuwahl des Reichtags wollte die NSDAP ein Ergebnis erzielen, das sie vom Koalitionszwang befreite.Mit dem Erlaß des Ermächtigungsgesetzes am 24.3. 1933 schritt die Machtergreifung ein großes Stück voran. Das Gesetz ermächtigte die Reichsregierung zur Beschließung von Gesetzen, was bisher dem Parlament vorbehalten war. Außerdem durften die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze von der Verfassung abweichen. Das weitere Bestehen des Reichstages und des Reichsrates sollten nach dem Ermächtigungsgesetz gesichert sein und die Rechte des Reichspräsidenten unberührt bleiben. So hatte sich der Reichstag durch die Annahme des Ermächtigungsgesetzes selbst ausgeschaltet.