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Die Europäische Union 2000: allgemeiner Überblick

Die Europäische Union 2000: allgemeiner Überblick
Das Jahr 2000 stand in mehrfacher Hinsicht im Zeichen des 50. Jahrestags der Schuman-Erklärung - des Fundaments des Gemeinschaftsgebäudes -, was in einer Reihe von Fortschritten beim Aufbau Europas unübersehbar zum Ausdruck kam.
Eines der beredtesten Zeugnisse war hier der unbeugsame Wille, das vor einem halben Jahrhundert begonnene Integrationswerk dadurch zu vollenden, dass Europa wieder eine kontinentweite Einheit erhält. Deshalb ist der Erweiterungsprozess während des gesamten Jahres ein wichtiger Punkt auf der Gemeinschaftsagenda geblieben. Am Jahresende hat der Europäische Rat von Nizza die politische Priorität dieses Prozesses feierlich bekräftigt und ein Strategiepapier genehmigt, das die Kommission erstellt hat, damit die Union bereit ist, sich Ende 2002 neuen Mitgliedern zu öffnen. Dieser 1997 eingeleitete Prozess führte im Jahr 2000 zu zahlreichen Fortschritten, und dies auf der Grundlage der wichtigen Impulse, die vom Europäischen Rat in Helsinki Ende 1999 gegeben wurden. Die damals festgelegten grundlegenden Richtlinien für die Beitrittsverhandlungen wurden im Juni durch den Europäischen Rat von Feira bestätigt. Vier Verhandlungskonferenzen auf Ministerebene wurden im Jahr 2000 abgehalten, um die Verhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und der Slowakei aufzunehmen, die bereits eingeleiteten Verhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern fortzusetzen oder auch gemeinsame Zusammenkünfte mit all diesen Ländern zu veranstalten. Parallel dazu sind die Verhandlungen auf technischer Ebene vorangekommen und mehrere Kapitel wurden mit einigen Beitrittsländern abgeschlossen. Neben ihren regelmäßigen Berichten über die Fortschritte der einzelnen Beitrittsländer hat die Kommission eine erste "Beitrittspartnerschaft" mit der Türkei vorgeschlagen, die Gegenstand einer politischen Einigung im Rat war und vom Europäischen Rat in Nizza positiv aufgenommen wurde.
Eine unabdingbare Voraussetzung für die Erweiterung war nach wie vor der erfolgreiche Abschluss der Reform der Gemeinschaftsorgane.

Geprägt von dieser Notwendigkeit endete das Jahr anlässlich des Europäischen Rates von Nizza mit der Einigung auf einen künftigen Vertrag, dem Ergebnis zehnmonatiger intensiver Verhandlungen zu den vier Themen der Regierungskonferenz, die zur Realisierung dieser Reform eingesetzt wurde: Größe und Zusammensetzung der Kommission; Stimmengewichtung im Rat; Einstimmigkeit statt qualifizierter Mehrheit in den Entscheidungsverfahren; verstärkte Zusammenarbeit.
Die Staats- und Regierungschefs haben sich bemüht, diejenigen Fragen, die nach Abschluss des Vertrags von Amsterdam im Jahr 1997 offen geblieben waren, dauerhaften Lösungen zuzuführen. Was die Kommission betrifft, haben sie beschlossen, ein Kommissionsmitglied je Mitgliedstaat beizubehalten, bis der 27. Staat der Union beitritt, während der Kommissionspräsident, der künftig vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt wird, verstärkte Befugnisse erhalten wird. Als Folge davon wurde in der Frage der Stimmengewichtung im Rat ein komplizierter Kompromiss erzielt. Obgleich die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat auf 30 neue Bereiche ausgedehnt wurde, unterliegen jedoch einige wichtige Bereiche (Steuern, soziale Sicherheit, Umwelt) weiterhin der Einstimmigkeitsregel, während die Anwendung des Grundsatzes der qualifizierten Mehrheit in anderen Punkten (Asyl und Einwanderung, Kohäsion) aufgeschoben wurde. Der neue Vertrag wird außerdem dem Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit einen kräftigeren Impuls verleihen, so dass eine recht große Gruppe von Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen ihr gemeinsames Vorgehen im Bereich der eigentlichen Gemeinschaftsmaßnahmen und in der Außen- und Sicherheitspolitik intensivieren kann. Für das Parlament wurde ein Statut der politischen Parteien vorgesehen; die Abgeordnetenzahl wird auf 732 begrenzt. Die Rolle des Parlaments wurde in einigen Bereichen verstärkt; es kann insbesondere den Gerichtshof unter den gleichen Bedingungen wie die anderen Organe auffordern, die Befolgung des Gemeinschaftsrechts zu überwachen. Der neue Vertrag wird darüber hinaus eine Reform des Rechtsprechungssystems bewirken, vor allem um dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz mit Blick auf eine erweiterte Union ein reibungsloses Funktionieren zu ermöglichen.
Auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza wurde dem europäischen Haus ein weiterer Baustein hinzugefügt: mit der feierlichen Proklamation der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch die Präsidenten der drei Gemeinschaftsorgane. Ausgehend in erster Linie von Texten wie der Europäischen Menschenrechtskonvention und den den Mitgliedstaaten gemeinsamen Verfassungstraditionen werden in diesem Dokument Rechte und Grundsätze verankert, die die Organe der Union und die Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts beachten müssen, selbst wenn die Charta noch nicht in die Grundverträge aufgenommen wurde. Der Vertrag von Nizza sieht seinerseits ein neues "Frühwarnsystem" vor, das es ermöglicht, schwere und anhaltende Grundrechtsverletzungen durch die Mitgliedstaaten zu verhüten, anstatt sie zu sanktionieren.

Parallel zur Ausarbeitung der Charta hat die Europäische Union ihr Vorgehen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten weltweit fortgesetzt.
Die Verwirklichung der Bestrebungen des europäischen Bürgers und die Verbesserung seines Lebensumfelds standen im Mittelpunkt mehrerer Initiativen, die die Europäische Union im Jahr 2000 ergriffen hat. Als gemeinsamem Nenner der Lebensmittelsicherheit, der Volksgesundheit und des Umweltschutzes wurde dem Grundsatz der Vorsorgemaßnahmen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit hat die Kommission eine integrierte Strategie "vom Erzeuger zum Verbraucher" aufgestellt, der sie durch eine Gesamtheit von Legislativvorschlägen wie der Errichtung einer Europäischen Lebensmittelbehörde Gestalt geben will. Außerdem hat die Kommission eine neue Strategie konzipiert, die Hand in Hand geht mit einem Aktionsprogramm zur Umsetzung der Bestimmungen des Vertrags von Amsterdam, die auf die Stärkung der öffentlichen Gesundheitspolitik abzielen. In den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung wurden wichtige Fortschritte auf dem Gebiet der Umwelthaftung, der Abfallbeseitigung sowie der Luft- und Wasserqualität erzielt. Die Verhandlungen über die Folgen der Klimaänderungen sind für die Europäische Union trotz der mit diesem sensiblen Thema verbundenen Schwierigkeiten weiterhin ein Hauptpunkt auf der internationalen Tagesordnung. Auch an der Einbeziehung der Umweltaspekte in die übrigen Gemeinschaftspolitiken wurde weitergearbeitet. So haben sich die Initiativen der Kommission im Energiebereich nicht nur auf die Versorgungssicherheit vor allem für Erdöl, sondern auch auf die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz sowie auf die nukleare Sicherheit erstreckt. Die Verkehrssicherheit im Straßen- und Luftverkehr wie auch im Seeverkehr gehörte angesichts der Havarie des Erdöltankers Erika ebenfalls zu den Prioritäten der Europäischen Union.
Von den Fortschritten, die bei der Errichtung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erzielt wurden, dürften einige eine wichtige Rolle im Leben der Bürger spielen. Dies gilt insbesondere für die Initiativen und Rechtsakte in den Bereichen gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder, Konkurs, Urkundenzustellung, Rechtsbeistand, Stärkung der Rechte der Opfer in Strafverfahren und gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen.

Die Europäische Union hat außerdem einen europäischen Flüchtlingsfonds sowie eine für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens zuständige Einheit "Eurojust" eingerichtet und einen Drogenbekämpfungsplan für den Zeitraum 2000-2004 angenommen.
Auch der Wirtschafts- und Sozialraum hat sich im Laufe des Jahres weiter gefestigt, insbesondere dank der von den verschiedenen Europäischen Räten ausgehenden Impulse in mehreren Bereichen. So hat der außerordentliche Europäische Rat von Lissabon im März ein neues strategisches Ziel gesetzt: Die Europäische Union soll zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. In diesem Zusammenhang hat der Europäische Rat eine stärkere Leitungs- und Koordinierungsfunktion übernommen und beschlossen, seine jährliche Frühjahrstagung nunmehr den Wirtschafts- und Sozialfragen zu widmen. Ferner hat er im Juni im Rahmen seines Konzepts der Informationsgesellschaft für alle den von der Kommission vorgelegten Aktionsplan "eEurope 2000" und im Dezember eine ebenfalls von der Kommission ausgearbeitete Europäische Sozialagenda gebilligt, um das europäische Gesellschaftsmodell auszubauen und zu modernisieren, dessen Kennzeichen die unlösbare Verbindung von wirtschaftlicher Leistung und sozialem Fortschritt ist. Der Europäische Rat von Nizza hat sich ebenfalls auf den sozialen Teil des Entwurfs für das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft geeinigt, so dass der Rat die dieses Statut definierenden Texte fertig stellen und damit dieses seit vielen Jahren blockierte Dossier einen entscheidenden Schritt voranbringen kann.
Die Einleitung einer Initiative zur Schaffung eines europäischen Raums der Forschung, die Erstellung der ersten Innovationssynopsis, die Annahme neuer Gemeinschaftsprogramme in den Bereichen Bildung, Jugend und Kultur und die von der Kommission eingeleitete Reform des rechtlichen Rahmens für das Telekommunikationswesen waren weitere bedeutende Meilensteine auf dem Weg zu einer wissensbasierten Wirtschaft.
Die Umsetzung und Anpassung der Binnenmarktstrategie, die wichtigen gesetzgeberischen Fortschritte auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen und der Steuern, die Initiativen der Kommission zur Einführung eines echten Gemeinschaftspatents, zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und zur Beseitigung der Handelshemmnisse im Dienstleistungsbereich haben ebenso wie die zeitgemäßere Anwendung der Wettbewerbsregeln der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft beigetragen.
Im Rahmen der beschleunigten Integration der Finanzmärkte der Euro-Zone, der Griechenland am 1. Januar 2001 beitreten wird, hat die Koordinierung der Wirtschaftspolitik neue Bedeutung gewonnen.

Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik (2000) enthalten daher eingehende Empfehlungen für jeden Mitgliedstaat, wodurch sie konkreter und operationeller werden. Die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme, die mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt eingeführt wurden, sowie die beschäftigungspolitischen Leitlinien und der europäische Beschäftigungspakt in Verbindung mit dem makroökonomischen Dialog waren ebenfalls wichtige Bestandteile des vom Europäischen Rat in Lissabon besprochenen Koordinierungsprozesses.
Um die Beschäftigungslage zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken, wurden Initiativen mit dem Ziel ergriffen, auf Gemeinschaftsebene die Anreizmaßnahmen im Beschäftigungsbereich auszuweiten, Strategien für die Beschäftigung in der Informationsgesellschaft aufzustellen, den Kampf gegen die soziale Ausgrenzung zu intensivieren, die Chancengleichheit und den Kampf gegen die Diskriminierung zu begünstigen sowie die Arbeitsorganisation zu modernisieren und vor allem die Anpassung der Arbeitszeit zu fördern. Infolge der 1999 im Rahmen der Agenda 2000 gefassten Beschlüsse war dieses Jahr im Übrigen das erste Jahr der Durchführung der neuen Programmplanung der Strukturfonds, der wesentlichen Instrumente zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, sowie der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Auch wurden Initiativen eingeleitet, um die Bestimmungen des Vertrags von Amsterdam betreffend die EU-Regionen in äußerster Randlage umzusetzen.
In ihrem außenpolitischen Vorgehen hat die Europäische Union weiterhin zur Stabilisierung des europäischen Kontinents und zur Verwirklichung der mit dieser kontinentalen Dimension verbundenen strategischen Ziele beigetragen. Ferner hat sie sich darauf verwendet, die Präsenz der Union auf der internationalen Bühne zu bekräftigen. So haben die Organe im Jahr 2000 wichtige Arbeit geleistet, um die Bestimmungen des Vertrags von Amsterdam über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik umzusetzen. Im Hinblick auf eine gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Sinne der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki und auf der Grundlage anderer wichtiger, bereits 1999 ergriffener Initiativen wurden Interimsgremien eingesetzt, um die Errichtung der vom Europäischen Rat vereinbarten ständigen politischen und militärischen Gremien vorzubereiten. Auch wurde ein Ausschuss für nichtmilitärische Krisenbewältigung eingesetzt.

Weiterhin hat die Kommission die Schaffung einer Sonderfazilität für Kriseneinsätze vorgeschlagen, die die Union finanziell befähigen soll, mit zivilen Mitteln in Krisensituationen außerhalb der Union wirksam zu reagieren.
Die Union blieb im Jahr 2000 einer der Hauptakteure der humanitären Hilfe, insbesondere durch die Tätigkeit des Amtes für humanitäre Hilfe. Darüber hinaus hat sie begonnen, Überlegungen zur Zukunft der Gemeinschaftspolitik der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Ziel anzustellen, diese Politik in Anbetracht der neuen weltweiten Herausforderungen umzugestalten und dabei die Bekämpfung der Armut in den Vordergrund zu rücken. Auch wurden Initiativen ergriffen, um die Umweltdimension und den Kampf gegen übertragbare Krankheiten in den Entwicklungsprozess einzubeziehen.
Das Entstehen der Informationsgesellschaft, die Ansatzpunkt für zahlreiche Initiativen der Europäischen Union zur Weiterentwicklung ihrer internen Politik war, ist auch zu einem ständigen Thema in ihren Außenbeziehungen geworden. So haben die Industrieländer auf dem jährlichen Gipfel der G8 in Okinawa eine Charta betreffend die globale Informationsgesellschaft angenommen.
Im Rahmen ihrer Beziehungen zu den Ländern des westlichen Balkans hat die Europäische Union weiterhin ihre regionale Lösung verfolgt: Dies geschah durch den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess und den Stabilitätspakt für Südosteuropa (beide bestehen seit 1999) sowie die technische und finanzielle Unterstützung, die verbessert und vereinfacht wurde. Die Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wurden eingeleitet. Das Jahr 2000 war außerdem durch Verbesserungen der Beziehungen mit Kroatien und nach der Wahl von Präsident Kostunica mit der Bundesrepublik Jugoslawien gekennzeichnet. Die Europäische Union hat auch weiterhin die Instrumente der Zusammenarbeit und Unterstützung in ihrem Verhältnis zu den unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion und der Mongolei eingesetzt, wobei es vor allem um den Dialog ging, der in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vorgesehen ist, sowie um die für die Russische Föderation und die Ukraine angenommenen gemeinsamen Strategien mit dem Ziel, die Wirtschaftsentwicklung und den politischen Wandel in diesen Ländern zu unterstützen. Dadurch, dass der Europäische Rat von Feira eine gemeinsame Strategie der Europäischen Union für den Mittelmeerraum angenommen hat, konnte die fünf Jahre zuvor in Barcelona eingeführte Partnerschaft verstärkt werden, während eine neue Basisregelung (MEDA II) aufgestellt wurde und Assoziierungsabkommen mit Marokko und Israel geschlossen wurden. Die Verschärfung der Lage im Nahen Osten hat die Union im Übrigen veranlasst, der Wiederaufnahme des Friedensprozesses in der Region ganz besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Kennzeichnend für die Beziehungen zu Asien waren ein neuer Impuls für die multilateralen Beziehungen Asien-Europa (ASEM) und für die bilateralen Beziehungen, insbesondere mit Indien und China sowie mit Lateinamerika; im lateinamerikanischen Zusammenhang sind ein Freihandelsabkommen mit Mexiko und die Aufnahme von Verhandlungen, die zu einem Assoziierungsabkommen mit dem Mercosur und Chile führen sollen, zu nennen. Die Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten hat ihrerseits eine entscheidende Entwicklung erfahren, weil in Cotonou das neue 20-jährige Partnerschaftsabkommen in der Nachfolge des Lomé-Abkommens unterzeichnet wurde. Ebenfalls im Laufe des Jahres 2000 wurde in Kairo auf höchster politischer Ebene der erste Gipfel Europa-Afrika abgehalten.
Im ersten Jahr der Anwendung der neuen Finanziellen Vorausschau 2000-2006 wurde im Jahr 2000 ein neues Konzept verwirklicht, mit dem die Finanzierung und die Funktionsweise der Organe reformiert werden sollen.
Eine Neufassung der Haushaltsordnung zielt insbesondere darauf ab, deren Struktur zu vereinfachen und sie der neuen Methode der maßnahmebezogenen Budgetierung anzupassen. Um den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu stärken, hat die Kommission außerdem eine Gesamtstrategie der Betrugsbekämpfung aufgestellt.
Was die Funktionsweise der Organe betrifft, wurden bedeutsame Fortschritte bei der Verbesserung der Transparenz erzielt. So hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über den Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane vorgelegt und im Internet ein öffentliches Register mit der Korrespondenz ihres Präsidenten eingerichtet. Der Rat hat ebenfalls entsprechende Öffnungsmaßnahmen ergriffen. Der Wille zur Festigung der demokratischen Kontrolle und des Dialogs hat im Übrigen die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten der Kommission veranlasst, ein Rahmenabkommen über die Beziehungen zwischen ihren beiden Organen zu unterzeichnen.
Parallel zu der umfassenden institutionellen Reform, die von der Regierungskonferenz gefordert wurde und sich im Vertrag von Nizza niederschlug, hat die Kommission während des gesamten Jahres ihre Ende 1999 bekannt gegebenen Pläne für ihre eigene Verwaltungsreform umgesetzt.
Hierzu hat sie am 1. März ein Weißbuch unterbreitet, das die strategischen Leitlinien enthält, sowie einen Aktionsplan zur Verwirklichung der Hauptpunkte dieser Reform (Entwicklung einer Dienstleistungskultur; Integration der politischen Programmierung, der Tätigkeitsplanung und der Mittelzuweisung; Verwaltung der personellen Mittel; Finanzmanagement, Kontrolle und Audit). Die folgenden Monate wurden auf die Annahme der ersten Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Aktionsplans verwendet.

Im Übrigen fügt sich die somit in Angriff genommene Reform in den Zusammenhang eines sehr viel ehrgeizigeren Ziels, das die Kommission in ihren strategischen Zielen für die Zeit 2000-2005 aufgeführt hat (diese Zeit entspricht ihrer Amtsdauer) und das der Rat in den Mittelpunkt einer Debatte über die Zukunft der Union auf einer nächsten Regierungskonferenz (im Jahr 2004) gestellt hat: die Förderung neuer Formen der Entscheidungsfindung, des europäischen Regierens (Governance). Da die Kommission wünscht, mit dieser ihre eigene Funktionsweise berührenden Initiative eventuell ein Modell für andere Instanzen vorzugeben, will sie generell dazu beitragen, die Organe an die Erfordernisse der Erweiterung anzupassen, neue Formen der Partnerschaft zwischen den verschiedenen Machtebenen in Europa zu finden und einen spezifisch europäischen, aktiven Beitrag zur Konzipierung einer weltweiten "Governance" zu leisten.

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